Rhein-Kreis Neuss – Abteilungsleiterin Stefanie Lenschen berichtet, dass der Bedarf an beruflichen Betreuern enorm zunimmt. „Rund die Hälfte von ihnen geht in den nächsten fünf Jahren nach und nach in Rente“, sagt sie und schildert die Aufgabe so: „Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer ermöglichen Personen, die aufgrund von Krankheit oder Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können, ein selbstbestimmtes Leben.“ Die Betreuungsbehörde im Kreisjugendamt ist für die Kommunen Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Rommerskirchen zuständig; die Städte Neuss und Dormagen verfügen über eigene Betreuungsbehörden.
Interessierte müssen eine entsprechende Sachkunde nachweisen. Wer ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der sozialen Arbeit oder das zweite juristische Staatsexamen nachweisen kann, ist automatisch qualifiziert. Wer über einen anderen Studien- und Berufsabschluss verfügt, muss eine Reihe von Fortbildungen besuchen.
Menschen, die sich beruflich als rechtliche Betreuung engagieren, unterstützen die Klientinnen und Klienten bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit. „Die Aufgaben umfassen unterschiedliche Bereiche“, erläutert Stefanie Lenschen. „Da kann es um Vermögensregelung ebenso wie um Wohnungs- und Behördenangelegenheiten gehen.“ Berufsbetreuer prüfen zum Beispiel Mietverträge, machen Renten, Sozialhilfe und sonstige Einkünfte geltend und besprechen gegebenenfalls Behandlungs- oder Reha-Maßnahmen mit Ärzten und Pflegediensten.
Die berufsmäßige Betreuung ist kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, sondern erfolgt im Rahmen der Selbständigkeit. Die Betreuer werden von den entsprechenden Gerichten bestellt und nach Fallpauschalen bezahlt.
Neben der Betreuungsbehörde gehören auch die Amtsvormundschaften zum Aufgabengebiet von Stefanie Lenschens Abteilung, in der aktuell 17 Mitarbeitende in Voll- und Teilzeit tätig an den Standorten Korschenbroich und Grevenbroich sind. Das Team berät darüber hinaus interessierte Bürgerinnen und Bürger zu Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung. „Jeder Mensch sollte rechtzeitig schriftlich festlegen, wer vom Betreuungsgericht bestellt werden soll, wenn er oder sie seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann“, sagt Stefanie Lenschen. „Wir bieten keine rechtliche Beratung an, sondern informieren über sinnvolle Vollmachten und Verfügungen.“
Weitere Informationen auch für interessierte Berufsbetreuer gibt es per Mail unter betreuungsbehoerde@rhein-kreis-neuss.de und unter Tel. 02161 6104-5177 oder -5242. Informationen zur Betreuungsbehörde gibt es im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/jugend