Rhein-Kreis Neuss – Ermittlungen des zuständigen Kriminalkommissariats 11 in Neuss haben bislang nicht zur Ergreifung von tatverdächtigen Personen geführt. Daher lobt der Rhein-Kreis Neuss eine Belohnung von 2000 Euro für die Ermittlung oder Ergreifung der tatverdächtigen Personen aus.
Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 02131 3000 oder per E-Mail an poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de entgegen.