NRW: Halbjahresbilanz zum Ausbau der Windenergie

Im ersten Halbjahr 2024 wurden in Nordrhein-Westfalen 228 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.336 Megawatt genehmigt.

Düsseldorf – Damit liegt Nordrhein-Westfalen bislang auch im Jahr 2024 im Ländervergleich deutlich an der Spitze. Das ergab eine Auswertung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW, Stichtag 1. Juli 2024). Mit einem neuen Runderlass gibt die Landesregierung zudem eine Arbeitshilfe wie der Grundsatz, dass Erneuerbare Energien „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen in der Praxis umzusetzen ist. Damit setzt sie ein weiteres Zeichen für den schnellen Ausbau von erneuerbaren Energiequellen.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Die Genehmigungszahlen im ersten Halbjahr bestätigen, dass wir mit einem ambitionierten und akzeptanzfördernden Ausbau der Windenergie auf dem richtigen Weg sind. Doch das ist ein Marathon, kein Sprint: Wir gehen davon aus, dass der Zubau auch in den kommenden Monaten weiter anzieht, aber wir ruhen uns auf diesen Zwischenerfolgen nicht aus. Dabei haben wir die Interessen vor Ort mit im Blick. Denn ohne die nötige Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern ist die Energiewende nicht zu schaffen. Mit unserem Erlass zur Anwendung von § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes senden wir ein weiteres starkes Signal für die Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Wir setzen damit ein klares Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien und schaffen Planungssicherheit für Investoren und Projektträger. Gleichzeitig minimieren wir Konflikte zwischen verschiedenen Interessen, wie beispielsweise Naturschutz oder Denkmalschutz, und schaffen einen fairen Interessenausgleich.“

Umweltminister Oliver Krischer: „Die hohen Genehmigungszahlen spiegeln die hervorragende engagierte Arbeit der nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte als Genehmigungsbehörden und der Bezirksregierungen wider. Anfang Juli 2024 sind die neuen Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz in Kraft getreten. Diese zielen insbesondere auf eine Straffung der Genehmigungsverfahren und der Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien. Um die positive Entwicklung bei den Genehmigungen von Windenergieanlagen weiter fortsetzen zu können, werden wir diese Neuregelungen konsequent umsetzen und die Genehmigungsbehörden bei ihrer Arbeit weiterhin in Form der Regional-Initiativen Wind unterstützen.“

Halbjahresbilanz Windenergie (Stand 1.7. 2024):

Im bundesweiten Ländervergleich liegt Nordrhein-Westfalen mit einer bislang in 2024 genehmigten Leistung von 1.336 MW deutlich vor den nördlichen Ländern Niedersachsen (684 MW), Schleswig-Holstein (649 MW), Brandenburg (499 MW) und Mecklenburg-Vorpommern (404 MW). Insgesamt ist in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt mehr Leistung als im gesamten Jahr 2022 (859 MW) und über 70 Prozent der Vorjahresleistung (2023, 1.818 MW) genehmigt. Für das laufende Jahr ist weiter mit einer steigenden Dynamik zu rechnen: Das zeigen auch die jüngsten Ausschreibungen der Bundesnetzagentur. Bei den beiden zurückliegenden Ausschreibungsrunden (Februar und Mai 2024) erhielt Nordrhein-Westfalen jeweils die meisten Zuschläge aller Länder. Allein im Mai waren dies 68 Zuschläge für 727 MW Leistung. Die positiven Genehmigungszahlen und Ausschreibungsergebnisse spiegeln sich auch im tatsächlichen Zubau wider: Im ersten Halbjahr 2024 wurden in Nordrhein-Westfalen 61 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 275 MW installiert. Bis Juli 2024 waren in Nordrhein-Westfalen insgesamt 3.799 Anlagen mit einer Leistung von 7.417 MW in Betrieb. Seit Beginn der Legislaturperiode im 3. Quartal 2022 wurden bis zum Juli dieses Jahres bereits 240 Windenergieanlagen in Betrieb genommen. Zusätzlich liegen bereits jetzt Genehmigungen für weitere 672 Windenergieanlagen liegen vor.

Die bisherigen Inbetriebnahmen und die positive Genehmigungslage zeigen, dass Nordrhein-Westfalen auf gutem Weg ist, das Ziel von mindestens 1.000 neuen Windenergieanlagen bis zum Ende der Legislaturperiode 2027 zu erreichen.

Runderlass zur Anwendung von Paragraph 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (§ 2 EEG-Grundsatzerlass):

Um die Versorgung mit Erneuerbarer Energie sicherzustellen und Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen hat die Landesregierung einen Erlass zur grundsätzlichen Anwendung von Paragraph 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Danach wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien als im „überragendem öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend“ normiert. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die Erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Der Erlass stellt klar, dass der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen von behördlichen Entscheidungen mit Schutzgüterabwägung grundsätzlich vorrangig zu behandeln sind, um die Klimaschutzziele zu erreichen und eine sichere, umweltschonende, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten. Dies betrifft besonders die Planung und Genehmigung von Projekten, bei denen die Errichtung und der Betrieb von Wind-, Solar-, Biomasse- und anderen Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen im Vordergrund steht.

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