Neuss: Auskunft aus Altlastenkataster möglich

Wer wissen möchte, ob sein Grundstück von einer altlastverdächtigen Fläche, Altlast oder einer schädlichen Bodenveränderung betroffen ist, kann die Auskunft aus dem Altlastenkataster für Grundstücke im Rhein-Kreis Neuss ab sofort online beantragen.

Rhein-Kreis Neuss – Möglich macht dies ein neuer digitaler Antragsdienst, der gemeinsam vom Amt für Umweltschutz und der Stabsstelle Digitalisierung des Rhein-Kreises Neuss im Kommunalportal.NRW eingerichtet wurde.

Bürgerinnen und Bürger, die dieses und weitere Onlineangebote nutzen möchten, benötigen zur Anmeldung ein Benutzerkonto beim Servicekonto.NRW oder ein Nutzerkonto Bund (die sogenannte BundID). Hinter beiden verbirgt sich ein digitales Nutzerkonto, mit dem sich Personen online gegenüber der Verwaltung ausweisen und im Internet Anträge bei Behörden einreichen können. Der einfachste Weg zu diesem Konto führt über Nutzernamen und Passwort. Für diese Basisregistrierung braucht es lediglich eine gültige E-Mail-Adresse, wie bei jedem anderen Onlinekonto auch. Später kann das Vertrauensniveau mittels der Online-Ausweisfunktion angehoben werden.

Mit der Altlastenauskunft werden kostenpflichtige Informationen bereitgestellt (Basisregistrierung genügt). Sollte das betrachtete Grundstück nicht betroffen sein, erfolgt eine Negativauskunft, für die eine Gebühr von 60 Euro anfällt. Ist das Grundstück im Altlastenkataster verzeichnet, liegen die Gebühren für die Auskunft aufwandsabhängig zwischen 60 Euro (Mindestgebühr) und maximal 500 Euro.

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