Münster – Kraftfahrzeuge dürfen künftig ausschließlich in Längsrichtung in ausgewiesenen Parkbuchten parken. Die Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöhen, die Barrierefreiheit verbessern und dazu beitragen, Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Raum zu geben.
Die Umsetzung des Längsparkens erfolgt in zwei Abschnitten: Am 6. und 7. Juli wird der Bereich zwischen Promenade und Maximilianstraße gesperrt. Nach Ausbesserungen am Gehweg wird die Stadt die Parkbuchten für das Längsparken wieder freigegeben. Am 8. und 9. Juli folgt der Abschnitt zwischen Maximilianstraße und Lublinring. Übergangsweise weist eine Beschilderung auf die neue Regelung hin. Der Kommunale Ordnungsdienst wird in der Anfangsphase verstärkt kontrollieren.
Seit Jahren ist das aufgesetzte Parken auf den Gehwegen der Kanalstraße ein Problem. Die Praxis ist weit verbreitet, jedoch nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig. Die Folgen für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, sind erheblich: Gehwege werden auf Breiten unter einem Meter eingeengt, Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sowie Eltern mit Kinderwagen können diese Abschnitte nicht nutzen. Beim Ausparken der Fahrzeuge wird zudem der fließende Verkehr behindert, Radfahrerinnen und Radfahrer werden dabei oft übersehen.




