Eltern einer Grundschülerin sind vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster mit einem Eilantrag gegen die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung für Schüler gescheitert. Nach Gerichtsangaben vom Mittwoch darf ein solcher Nachweis per Verwaltungsakt angeordnet und mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden. Für schulpflichtige Kinder oder deren Eltern ergebe sich hierdurch kein offensichtlicher Grundrechtsverstoß, teilte das Gericht mit.
Damit hatte der Eilantrag auch in zweiter Instanz keinen Erfolg. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Minden den Antrag abgelehnt. Die Eltern der Grundschülerin aus Schieder-Schwalenberg argumentierten darin, dass Eltern von Schulkindern wegen der Schulpflicht keine Entscheidungsfreiheit verbleibe.
Dies führe aber noch nicht zwangsläufig zur Verfassungswidrigkeit der Regelung im Infektionsschutzgesetz, erklärte das Gericht zur Begründung. In der Schule greife ebenso wie bei vorschulischer Kinderbetreuung das vom Gesetzgeber verfolgte legitime Ziel, „vulnerable, weil selbst nicht impffähige Personen vor einer für sie gefährlichen Masernerkrankung zu schützen“, hieß es zur Begründung.
Auch bestehe ein hohes Infektionsrisiko im Schulbereich. Die Nachweispflicht und die Durchsetzung mit einem Zwangsgeld seien deshalb nicht „offenkundig unverhältnismäßig“, erklärte das Gericht weiter. Der Beschluss von Dienstag vergangener Woche ist unanfechtbar.
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