Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Gescher seine Partnerin im Dezember mit einem Bademantelgürtel erdrosselt und ihre Leiche später in einem Waldstück an der Autobahn 31 im Landkreis Borken abgelegt hatte. Die Tötung gestand er im Prozess.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verbrechen ursprünglich als Totschlag angeklagt. Während der Beweisaufnahme kamen jedoch weitere Erkenntnisse dazu, die auf einen Mord aus sogenannten niedrigen Beweggründen deuteten.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage plädierten in ihren Schlussvorträgen auf eine entsprechende Verurteilung. Die Verteidigung wertete die Tat auch weiterhin als Totschlag, forderte dabei allerdings kein konkretes Strafmaß.,Letztlich stufte auch das Gericht in der nordrhein-westfälischen Stadt das Geschehen als Mord ein. Laut Sprecher ging es davon aus, dass er seine Ehefrau tötete, weil diese sich von ihm trennen wollte. Die Ehe des Paars war laut Anklage zerrüttet.
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