Tod von Schülerin auf Klassenfahrt: Lehrerinnen zu Geldstrafen verurteilt

Im Prozess um den Tod einer chronisch kranken Schülerin während einer Klassenfahrt in London hat das Landgericht Mönchengladbach zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt.

Im Prozess um den Tod einer chronisch kranken Schülerin während einer Klassenfahrt in London hat das Landgericht Mönchengladbach zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Die Frauen wurden nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Donnerstag zu Geldstrafen verurteilt. Diese beliefen sich gegen die 60-jährige Lehrerin auf 23.400 Euro und gegen ihre 34-jährige Kollegin auf 7200 Euro.

Das Gericht folgte demnach im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das 13-jährige Mädchen starb laut Anklageschrift während der Klassenfahrt im Juni 2019 in London nach einer akuten Überzuckerung. Die Lehrerinnen wurden beschuldigt, sich nicht über die Diabeteserkrankung der Schülerin informiert zu haben, obwohl sie für die Organisation der Klassenfahrt zuständig waren. Dadurch sollen sie die Symptome der Schülerin nicht rechtzeitig erkannt und den Tod der Schülerin mitverursacht haben.

Von der Schülerin oder den Angehörigen waren die Lehrerinnen demnach nicht über die Diabeteserkrankung des Mädchens informiert worden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten sich die Lehrerinnen vor der Fahrt über die Erkrankungen der mitreisenden Schülerinnen und Schüler informieren müssen.

Das Mädchen soll während der Fahrt Blutzuckermessungen und die Insulinzufuhr vernachlässigt haben. Es kam am Abreisetag in ein Krankenhaus, nachdem sich sein gesundheitlicher Zustand verschlechtert hatte. Dort starb es am 30. Juni an den Folgen des Insulinmangels.
© AFP

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