Mehr Kindergartenplätze im Märkischen Kreis

Im Kindergartenjahr 2025/2026 gibt es im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes insgesamt 3.528 Kindergartenplätze.

Märkischer Kreis – Im Kindergartenjahr 2025/2026 wird es im Märkischen Kreis zusätzliche acht Kindergartenplätze im Vergleich zum Vorjahr geben. Die Betreuung wächst von 3.520 Plätzen im Kindergartenjahr 2024/2025 auf 3.528 Plätze im Kindergartenjahr 2025/2026. Darüber wurden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses informiert.

Weitere Kennziffern präsentierte Jugendhilfeplaner Fabian Kläs. „Von den 3.528 Kindergartenplätzen sind 714 für U3-Kinder (2024/2025: 714) und 2.814 für Ü3-Kinder (2024/2025: 2.806 Plätze) geplant. Auch Inklusion ist ein wichtiges Thema im Jugendamt. Die Zahl der integrativen Betreuungen liegt voraussichtlich bei 141 Plätzen, wozu 138-Mal Ü3 und drei Mal U3-Plätze zählen.“ Zum Vergleich 2024/2025: 126 Plätze, 122-mal Ü3 und viermal U3. Im Bereich der Kindertagespflege sind bis zu 120 Kindertagespflegepersonen eingesetzt. Insgesamt können bis zu 320 weitere U3-Plätze und bis zu 20 weitere Ü3-Plätze zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der Kindertagespflege sind zwei U3-Kinder mit Behinderung eingeplant.

Die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung für das Kindergartenjahr 2025/2026 bildet die Ergebnisse der sogenannten „Runde Tische“ ab, die das Kreisjugendamt im November 2024 mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen, den Trägern sowie den Städten und Gemeinden durchgeführt hat. Aktuell werden die Ergebnisse der Anmeldungen mit den Planungen im November abgeglichen und Änderungen konnten noch bis zum 15. März an das Landesjugendamt gemeldet werden. Deshalb sind geringfügige Abweichungen der Zahlen noch möglich.

Flexibilisierung der Betreuungszeiten

Fördermittel in Höhe von insgesamt 99.400.000 Euro erhalten acht Kindertageseinrichtungen für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten im kommenden Kindergartenjahr 2025/2026. Dazu gehören folgende Einrichtungen: „Evangelische Kita und Familienzentrum FIBS“ in Nachrodt-Wiblingwerde, Evangelischer Kindergarten in Wiblingwerde, Städtische Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ in Neuenrade, Städtische Kindertageseinrichtung „Sausebraus“ in Neuenrade, AWO Kindertagesstätte „Mittendrin“ in Schalksmühle, AWO-Familienzentrum „Wundertüte“ in Halver, Elterninitiative Kindergarten Viktoriastr. e.V. in Schalksmühle und Kita „Füchschen“ in Meinerzhagen. Die Anerkennung des Flexibilisierungsangebots erfolgt im Bereich der Kindertageseinrichtungen immer für ein Kindergartenjahr. Zudem gibt es eine unterjährige Erhöhung der Zuschüsse der Flexibilisierungsangebote für das laufende Kindergartenjahr 2024/2025 für die Einrichtungen „Kommunale Kita Wirbelwind“ in Neuenrade sowie „AWO Wundertüte“ in Halver.

Einblicke in Arbeitsbereiche

Für die Ausschussmitglieder gab es Einblicke in die verschiedenen Aufgabenbereiche des Jugendamtes. Marie Engmann stellte die Aufgaben der Inklusionskoordination vor, die sie gemeinsam mit Julia Schricker übernimmt. Hierzu zählen der Austausch im Arbeitskreis Jugendamt/Sozialamt, die inklusive frühkindliche Bildung, der Kinder- und Jugendförderplan und inklusive Freizeit- und Ferienangebote. Die Beratung der Verfahrenslotsen wurde 2024 im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes insbesondere von Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Anspruch genommen.

Wichtiges Thema war auch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit bestehender oder drohender seelischer Behinderung wie zum Beispiel einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen, Leserechtschreibstörung oder Rechenstörung. Dieses Aufgabengebiet ist auch als Eingliederungshilfe bekannt. Wichtige Schritte nach der Antragsstellung sind die Unterrichtsbeobachtungen, Hilfeplangespräche oder Hausbesuche. Insgesamt wurden im Jahr 2024 durchschnittlich 34 Unterrichtsbeobachtungen, 180 Hilfeplangespräche oder 64 Hausbesuche durchgeführt. Bedeutend im nächsten Schritt: „Hilfen wie Lerntherapie, stationäre Aufenthalte, Autismustherapie oder die Schulbegleitung“, berichtete Sarah Weiland, Koordination im Bereich der Eingliederungshilfe. Die Schulbegleitungen im Januar 2025 sind mit 64 laufenden Hilfen am häufigsten, gefolgt von Autismustherapie (29), stationären Aufenthalten (15), Lerntherapie (6) und sonstige Leistungen (6).

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