Düsseldorf – Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von rund 892,2 Millionen Euro an 272 förderberechtigte Krankenhäuser ausgezahlt. Dieser Betrag teilt sich auf in 622,3 Millionen Euro durch die Europäische Union refinanzierte Bundesmittel sowie 269,9 Millionen Euro Landesmittel. Diese Förderung ermöglicht es den Krankenhäusern, in ihre digitale Infrastruktur zu investieren, um den Patientinnen und Patienten zukünftig eine noch hochwertigere Gesundheitsversorgung zu bieten. Für die Umsetzung der Vorhaben haben die Krankenhäuser ab Bestandskraft des Förderbescheides drei Jahre Zeit.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Ich freue mich sehr, dass wir mit der Förderung dazu beitragen können, die Krankenhäuser bei der Digitalisierung und Modernisierung zu unterstützen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen auch für die Zukunft gut aufzustellen. Mit der Bewilligung der letzten Anträge haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Die Umsetzung der geförderten Vorhaben wird neben der derzeitigen Krankenhausreform auch maßgeblich dazu beitragen, Klinikabläufe zu verbessern sowie die Patientensicherheit zu optimieren. Und das wird man auch in der Qualität der Versorgung in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern spüren.“
Das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds gestaltete sich zweistufig. Dabei hatten die förderberechtigten Krankenhäuser von Mitte bis Ende Mai 2021 die Gelegenheit, Bedarfsanmeldungen für alle elf Fördertatbestände des Krankenhauszukunftsfonds beim Land einzureichen. Insgesamt wurden 1.384 Bedarfsanmeldungen mit einem Gesamtfördervolumen von rund einer Milliarde Euro eingereicht. Für die förderfähigen Vorhaben konnte das Land anschließend bis zum 31. Dezember 2022 Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einreichen. Ab Februar 2022 erfolgte bereits monatlich der Versand der landesseitigen Förderbescheide zu den vom BAS bewilligten Vorhaben. Im August 2023 wurden nun die letzten beiden Förderbescheide in Nordrhein-Westfalen versandt.
Zum Hintergrund:
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz vom 23. Oktober 2020 hat der Bundesgesetzgeber den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beim BAS etabliert. Mit diesem Förderinstrument werden insbesondere Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen gefördert. Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt drei Milliarden Euro. Diese Mittel werden von der Europäischen Union refinanziert.