Barrierefreiheit zur Kommunalwahl im Kreis Soest

Zur Kommunalwahl am 14. September 2025 stehen blinden und sehbehinderten Menschen wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung.

Kreis Soest – Dank Stimmzettelschablonen können sie damit ihre Stimme eigenständig und auch ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben. Darauf weist das Kreiswahlbüro hin.

Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Im Einzelnen funktioniert das so: Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden.

Welche Kandidatin oder welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbergen, verraten akustische Stimmzettel, die unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0009671 geschaltet sind. Nach Eingabe der Wahlkreisnummer werden die Stimmzettel des Wahlkreises vorgelesen. Anruferinnen und Anrufer können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummer ist täglich 24 Stunden erreichbar.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete telefonisch oder per E-Mail bestellen. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen ist hierfür unter Telefon 0231/557590-0 oder per Mail an info@bsvw.de erreichbar. Die Unterlagen werden dann per Post zugeschickt.

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