Wie die Stadt Krefeld bei Fällanträgen vorgeht

Bäume prägen das Stadtbild und das Klima in Krefeld. Damit das so bleibt, schützt die Stadt auch Bäume auf privaten Grundstücken durch ihre Baumschutzsatzung.

Krefeld – Rund 83.500 Bäume gibt es im öffentlichen Raum in Krefeld. Davon stehen 29.457 Bäume an Straßen. In öffentlichen Grünanlagen sind es 21.250 Bäume. Hinzu kommen viele tausend weitere Bäume in den 927 Hektar Waldfläche und in Außenbereichen sowie die Bäume in privaten Grünanlagen. Auch diese Bäume auf Privatgrundstücken sind in Krefeld besonders geschützt. Die 1979 erstmals erstellte Krefelder Baumschutzsatzung regelt den Baumbestand und damit die Lebensgrundlage für Menschen und Tiere. Bäume auf privaten Grundstücken dürfen nicht einfach gefällt werden. Dafür gibt es bestimmte Regeln, die in der Satzung festgelegt sind. „Wir wollen Krefeld als Stadt mit viel Grün erhalten. Dafür ist die Baumschutzsatzung hilfreich. Sie trägt nicht nur zum Schutz alter und prägender Bäume bei, sondern stärkt auch das Stadtklima, verbessert die Luftqualität und fördert die Artenvielfalt“, betont Umweltdezernentin Sabine Lauxen.

„In sehr vielen Fällen können wir dem Antrag auf Fällung folgen“

Das Team des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz wägt fachlich ab, ob die Fällung des Baumes notwendig ist und zeigt auch Alternativen auf. „Das Grundziel lautet, so viele Bäume wie möglich zu erhalten. Der Fachbereich geht aber mit Augenmaß vor. In sehr vielen Fällen können wir dem Antrag auf Fällung folgen“, sagt Sabine Lauxen. Der Schutz der Bäume sei in vielerlei Hinsicht wichtig für eine lebenswerte Stadt Krefeld: Bäume sind unverzichtbar für das Wohlbefinden und die Lebensqualität in Städten. Sie sind wichtig für den Klimaschutz, denn sie entziehen der Atmosphäre im Rahmen der Photosynthese klimaschädliches Kohlendioxid und binden es in Form von Kohlenstoff in ihrem Holzkörper. Gleichzeitig geben sie dabei enorme Mengen lebensnotwendigen Sauerstoff an die Luft ab. Zudem filtern sie Feinstaub und Schadstoffe aus der Luft. Bäume regulieren die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur und machen wie eine Klimaanlage die negativen Auswirkungen des Klimawandels für Stadtbewohner erträglicher. Mit ihren Wurzeln sorgen sie außerdem für eine Minderung der Überflutungsgefahr, da sie die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden erhöhen und den Abfluss von Niederschlagswasser reduzieren.

Eigentümer müssen einen Antrag zur Fällgenehmigung immer dann stellen, wenn ein Baum unter den Schutz der Krefelder Baumschutzsatzung fällt und dieser Baum gefällt oder zurückgeschnitten werden soll oder muss. Im städtischen Serviceportal unter https://service.krefeld.de/befreiung-baumschutzbestimmungen werden viele Fragen rund um die Baumschutzsatzung beantwortet. Der Baum kann von der Baumschutzsatzung ausgenommen werden, wenn er nicht mehr verkehrssicher ist, oder wenn er wegen einer Baumaßnahme nicht erhalten bleiben kann. Es ist generell verboten, geschützte Bäume zu zerstören, zu entfernen, zu beschädigen oder wesentlich zu verändern. Von einer wesentlichen Veränderung spricht man, wenn etwa das weitere Wachstum des Baumes beeinträchtigt ist. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden. Der Stammumfang wird in der Regel in einem Meter über dem Erdboden gemessen. Für Obstbäume (Kulturobst) gilt diese Satzung ab einem Stammumfang von mindestens 50 Zentimetern. Für Wild- und Zierobst gilt ebenfalls ein Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern. Der Fachbereich Umwelt orientiert sich stets an der aktuellen Rechtsprechung.

Team des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz prüft die Anträge

Wenn im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz Anträge eingehen, erfolgt eine Individualprüfung: Im Jahr 2025 gab es insgesamt für 825 Bäume eine Befreiung und 123 Ablehnungen nach der Baumschutzsatzung. Kriterien für die Entscheidung, ob eine zumutbare Pflegemaßnahme vorliegt, sind unter anderem die Wirtschaftlichkeit der Pflegemaßnahme, die Gesundheit des Baums, das ökologische Gewicht des Baums und welche Prägung der Baum für das Ortsbild hat. Grundsätzlich gilt außerdem, dass für jeden von der Satzung befreiten Baum eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden muss. Ist auf dem Grundstück nicht ausreichend Platz für eine Ersatzpflanzung, kann es zu einer Ausgleichszahlung kommen. Ist ein Grundstück ausreichend mit Bäumen und Sträuchern besetzt und eine Ersatzpflanzung aus diesem Grund nicht sinnvoll, kann auf eine Ersatzpflanzung sowie den Ausgleich verzichtet werden.

Wenn Bürgerinnen und Bürger einen unter die Baumschutzsatzung fallenden Baum fällen wollen, müssen sie einen entsprechenden Antrag an den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz stellen. Im städtischen Serviceportal gibt es dazu ein Formular, das unter https://service.krefeld.de/befreiung-baumschutzbestimmungen bearbeitet werden kann. Die Höhe der Kosten für die Genehmigung ist dabei von der Anzahl der beantragten Bäume und von der Entscheidung über den Antrag abhängig. Bei abgelehnten Anträgen beträgt die Summe 50,25 Euro, bei Genehmigungen 67 Euro. „Die meisten Bäume, die zur Fällung freigegeben wurden, hatten nur noch eine schlechte Vitalität und Zukunftsfähigkeit, bedingt unter anderem durch Extremwetterereignisse“, erläutert Kathrin Gardner, Leiterin des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz. „Ich bin der festen Überzeugung: Wenn es die Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld nicht gäbe, wäre der Bestand an Bäumen deutlich geringer, da es keinerlei Regulierung gäbe.“

Wie Privatleute für das öffentliche Grün spenden können

Um den Baumbestand in Krefeld zu sichern, gibt es die Möglichkeit einer Baumspende entweder an den Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) für Pflanzungen im Ereignis- oder Hochzeitswäldchen oder an den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz für Bäume in öffentlichen Grünflächen. Durch eine Großspende konnten zuletzt durch den KBK 3.000 Jungbäume im Hülser Bruch gepflanzt werden. Auch die Initiative „3333 Bäume für Krefeld ist weiterhin aktiv“.

xity.de
Nach oben scrollen