Krefeld – Bereits im August 2023 waren dazu bei einem Ortstermin mögliche Varianten besprochen worden, die den Platzmangel als Problemlage beheben, gleichzeitig aber die besondere Lage im Landschaftsschutzgebiet berücksichtigen. Sowohl Ausbaumöglichkeiten im Bestand als auch naturschutzrechtlich genehmigungsfähige Anbaumöglichkeiten sind angesprochen worden. Die von den Tieren ausgehende Geräuschkulisse ist dabei nicht als Hinderungsgrund für den Ausbau beschrieben worden. Der Tierschutzverein überarbeitet derzeit die Antragsunterlagen und wird diese nach Fertigstellung bei der Unteren Naturschutzbehörde einreichen.
Parkplatzregelung
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung hat unterdessen in Gesprächen mit dem Betreiber erklärt, warum die Einrichtung von temporären Parkplätzen im Straßenraum bei Veranstaltungen im Tierheim nicht möglich sein kann. Verkehrsrechtliche Anordnungen und Einschränkungen für den Straßenverkehr können aufgrund der überregionalen Bedeutung der Straße Flünnertzdyk, des durchgehend geringen Straßenquerschnitts und der nunmehr beidseitig markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht erfolgen. Eine solche Parkplatzregelung würde den Radverkehr generell und auch die Anreise per Rad an Veranstaltungstagen erschweren. Mit dem Tierheimbetreiber sind alternative Ansätze besprochen worden, die dem Parkplatzmangel Rechnung tragen. Es ist dabei die Aufgabe des Veranstalters, geeignete Parkflächen im Umfeld oder gegebenenfalls einen Shuttle-Service bereitzustellen.