Stadt Krefeld will Nahversorgungszentrum sichern

In der Krefelder Innenstadt ist in den letzten Jahren zunehmend zu beobachten, dass ein deutliches Interesse besteht, Gebäude, die sich im Bereich von Nahversorgungszentren befinden, in Wettbüros um zu nutzen.

Krefeld – Sowohl Spielhallen als auch Wettbüros gelten als störende Vergnügungsstätten aus dem Glücksspielbereich. Sie gelten als Verursacher sogenannter Trading-Down-Effekte: Es kommt zu vermehrten Leerständen und einem Qualitätsverlust des Quartiers. Die Stadt Krefeld reagiert nun mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 837 rund um das Nahversorgungszentrum Hülser Straße / Sternstraße und legt den Planentwurf öffentlich aus: Vorrangiges Ziel ist es, das Versorgungszentrum mit seiner historisch gewachsenen Nutzungsstruktur zu sichern und zu stärken.

Zentrenkonzept und Vergnügungsstättenkonzept

Der Bebauungsplan 837 reagiert damit auf Basis des Zentrenkonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt Krefeld. Die Maßnahme dient auch zur Vorbeugung. Nur so kann Störungen und Konfliktpotenzialen sowie Qualitätsverlusten der Angebots- und Nutzungsvielfalt durch Vergnügungsstätten auf die bestehenden Einzelhändler, Dienstleister und Handwerksbetriebe entgegengewirkt werden. Bei dem Plangebiet entlang der Hülser Straße und Inrather Straße zwischen Oranierring und Weggenhofstraße handelt es sich um eine komplett entwickelte Bestandsbebauung, deshalb enthält der Bebauungsplan im Wesentlichen Regelungen zu Nutzungen zum Schutz der Wohn- und Versorgungsfunktion sowie der Mischgebiete. Darüber hinaus werden nur wenige weitere Festsetzungen getroffen.

Offenlage des Bebauungsplanes

Im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes 837 liegt die Planung von Freitag, 11. August, bis Montag, 11. September, im Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10 in Krefeld-Uerdingen aus. In diesem Zeitraum können auch Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Ausführliche Informationen zum Bebauungsplan 837 stehen auch im Internet unter www.krefeld.de/bauleitplanverfahren zur Verfügung.

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