Stadt Krefeld versendet Bescheide zur Grundsteuer

Die Bescheide 2026 zur Grundsteuer versendet die Stadt Krefeld ab Mittwoch, 13. Mai, an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken.

Krefeld – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29. April einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B von 680 Prozent beschlossen. Seit 1. Januar 2025 galten zunächst differenzierte Hebesätze von 506 Prozent für Wohngrundstücke und 995 Prozent für Gewerbebetriebe, unbebaute Grundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, zum Beispiel Häuser mit Gewerbe im Erdgeschoss.

Nach dem Versenden der Bescheide liegt die Fälligkeit für die ersten beiden Quartale zusammen am 18. Juni, danach turnusmäßig am 15. August und 15. November. Bereits gezahlte Beträge werden durch die Finanzbuchhaltung entsprechend verrechnet. Eine Kommune ist bei der Festsetzung des Hebesatzes im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsgarantie frei. Im Vergleich zu angrenzenden Großstädten ist der Krefelder Hebesatz mit 680 Prozent deutlich niedriger, in Duisburg liegt dieser Wert bei 1.169 Prozent, in Moers bei 827 Prozent.

Rechtssichere einheitliche Hebesätze

Bei der Regelung, die Kommunen seit der Grundsteuerreform 2024 angewendet hatten, gab es Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit. In mehreren Urteilen hatten Verwaltungsgerichte gegen die Städte Bochum, Essen, Dortmund, Gelsenkirchen und Hilden geurteilt, dass die höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Auch gegen die Stadt Krefeld waren solche Verfahren anhängig. Es war daher unumgänglich, die Regelung zur Grundsteuer erneut zu überarbeiten und rechtssichere einheitliche Hebesätze festzulegen. Die neuen Hebesätze bringen der Stadt keine zusätzlichen Steuereinnahmen, sondern sichern nur das bisherige Aufkommen ab. Ein Großteil der Mitglieder des Städtetags ist bestrebt, mit dem laufenden Jahr zu einem einheitlichen Hebesatz zurückzukehren.

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