Krefeld – Im Sinne des Konzeptes von „Handeln und Helfen“ arbeitet der KOD konsequent daran, Belastungen für die Quartiere und die Innenstadt zu reduzieren. „Mit den Beschlüssen aus dem Stärkungspaket Innenstadt hat die Verwaltung das Ziel formuliert, für eine positive Entwicklung der Innenstadt zu sorgen und bekannte Problemlagen zu beheben. Für den KOD bedeutet dies, dass Ordnungswidrigkeiten wie Betäubungsmittelkonsum, Alkoholkonsum rund um bestimmte Einrichtungen, öffentliche Verrichtung der Notdurft sowie Lärmbelästigungen nachhaltig verfolgt werden. Dass diese Strategie zunehmend aufgeht, zeigen die aktuell vorliegenden Zahlen“, sagt Oberbürgermeister Frank Meyer. Er verweist auch darauf, dass fortlaufend ein enger Austausch des KOD mit der Polizei hinsichtlich straftatrelevanter Delikte wie Drogenhandel stattfindet.
Oberbürgermeister Frank Meyer: „Strategie geht zunehmend auf, das zeigen die vorliegenden Zahlen
Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian sagt: „Die stetige Präsenz sorgt nach unserer Einschätzung dafür, dass die Gruppe der suchtkranken Menschen, die in der Innenstadt auffällig werden, kleiner geworden ist.“ Dies sei auch ein Ergebnis der intensiven Zusammenarbeit mit dem zum März 2023 eröffneten Drogenhilfezentrum, das einen wachsenden Zuspruch erfährt. Ferner könne beobachtet werden, dass weniger Suchtkranke von auswärts nach Krefeld kommen, um hier ihre Drogen zu konsumieren.
Für den Bereich der Innenstadt hat der Kommunale Ordnungsdienst eine Auswertung der geahndeten Ordnungswidrigkeiten erstellt, die im nächsten Ausschuss für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (AVOS) am Donnerstag, 7. September, 17 Uhr (Rathaus, Sitzungsraum C 2) erläutert wird. Seit Eröffnung des Drogenhilfezentrums im März 2023 sind demnach 338 Ordnungswidrigkeiten wegen Drogenkonsums geahndet worden, 220 Fälle von Lagern und Übernachten auf öffentlichen Verkehrsflächen, 101 Fälle von Alkoholkonsum in verbotenen Bereichen, 19 Fälle von aggressivem Betteln sowie 38 Fälle von öffentlicher Notdurftverrichtung. Darüber hinaus wurden 19 Ordnungswidrigkeiten im Bereich „Sonstiges“ geahndet, darunter Hundekot und Taubenfüttern.
Im Rahmen des Stärkungspakets Innenstadt hat die Verwaltung ferner das Ziel formuliert, durch veränderte Regeln in der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) Alkoholkonsum an verschiedenen Stellen im Bereich der Innenstadt zu unterbinden und auch die Möglichkeiten hinsichtlich des Bettelns einzuschränken.
Textliche Anpassungen in der Ordnungsbehördlichen Verordnung
Nach entsprechenden juristischen Hinweisen hat die Verwaltung in einigen wenigen Passagen noch einmal textliche Veränderungen an der Ordnungsbehördlichen Verordnung vorgenommen. Nachdem zuvor eine Klage eines Ratsmitgliedes gegen das Alkoholverbot eingereicht worden war, ist eine Einigung erreicht und zugesagt worden, dass diese Klage aufgrund der geänderten Ordnungsbehördlichen Verordnung zurückgezogen wird.
Die neue OBV wird dem Stadtrat in der Sitzung am Mittwoch, 6. September, 17 Uhr (Seidenweberhaus), in einer Vorlage dargelegt. Am generellen Ziel einer sicheren Innenstadt mit Aufenthaltsqualität wird auch nach Änderung der OBV festgehalten. Hinsichtlich der Vorgaben zu Alkoholkonsum in der Innenstadt soll es in der OBV künftig heißen: „Alkohol- und Drogenkonsum ist im unmittelbaren Umfeld zu Eingangsbereichen von Kindergärten, Spiel- und Bolzplätzen, Spielpunkten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Kultureinrichtungen untersagt.“ Dies bedeutet, dass auch weiterhin im unmittelbaren Umfeld beispielsweise von Theater, Mediothek oder Kaiser-Wilhelm-Museum kein Alkohol getrunken werden darf. Auch künftig bleibt durch die Ordnungsbehördliche Verordnung auf öffentlichem Raum das Zelten, Lagern und Übernachten, das Verweilen in betrunkenem Zustand mit Ausfallerscheinungen, Trinkgelage, Handel mit Drogen und Konsum von Drogen verboten. Der KOD hält dies konsequent nach und ist durch personelle Stärkung inzwischen deutlich besser für diese Aufgabe gewappnet.
Hinsichtlich der Regeln zum Betteln heißt es in der veränderten Version der Ordnungsbehördlichen Verordnung, dass „aufdringliches bis hin zu aggressivem Betteln“ untersagt ist. Darunter fällt die erneute Ansprache der bettelnden Person trotz vorheriger Ablehnung. Untersagt bleiben weiterhin auch bandenmäßiges und organisiertes Betteln, verkehrsbehinderndes Betteln, Betteln in Begleitung von oder durch Kinder und Jugendliche sowie Betteln unter Zuhilfenahme von Tieren. Auch dies kontrolliert der KOD fortlaufend.
KOD verweist in der Szene auf die Einrichtung Drogenhilfezentrum
Zudem verweist der KOD in der Gruppe der Suchtkranken deutlich darauf, dass Drogenkonsum nicht im öffentlichen Straßenraum erfolgen darf, sondern dass dazu das an der Schwertstraße eingerichteten Drogenhilfezentrum aufzusuchen ist. Auch im Quartier Kronprinzenviertel zeigt der KOD dabei starke Präsenz und ahndet Ordnungswidrigkeiten. Mit den Anliegern ist der KOD stetig im Austausch. Dafür wurde unter anderem ein monatlich stattfindendes Bürgerforum im Quartiersbüro Schinkenplatz eingerichtet. Es bietet Gelegenheit, unmittelbar mit der Polizei und städtischen Einheiten wie dem KOD, Streetwork, der Stelle für Gemeinwesenarbeit und weiteren Akteuren in Kontakt zu treten. Zum Präsenzkonzept gehören mobile Wachen, etwa im Bereich Luisenplatz, Wiedenhofstraße und Behnisch-Haus, ebenso wie Dauerbestreifung. Eine sehr deutliche Verbesserung der Lage ist dadurch bereits auf dem Theaterplatz erreicht worden. Am zentralen Kulturplatz mit Theater, Mediothek und Seidenweberhaus hält sich die Szene der Suchtkranken nun nicht mehr auf.
Der KOD wurde mit Start des Stärkungspakets Innenstadt personell auf 48 Stellen verstärkt, zusätzlich wurde er mit neuer Technik und Fahrzeugen ausgestattet. Seit dem 1. Juni ist der KOD nach neuem Dienstplanmodell zusätzlich auch sonntags und feiertags im Einsatz. Die KOD-Mitarbeitenden tragen bei Einsätzen seit dem 1. Juni 2023 zum präventiven Eigenschutz sowie sofern erforderlich zur Aufzeichnung von Straftaten Bodycams. Zwölf dieser Kameras sind angeschafft worden. Dank dreier neuer Dienstwagen ist der KOD schneller bei Einsätzen und ist durch die Beschriftung auch als KOD-Fahrzeug erkennbar. Darüber hinaus ist seit wenigen Wochen die neue Fahrradstaffel des KOD unterwegs und kann insbesondere im Innenstadtbereich nach Hinweisen noch schneller den Meldeort erreichen. In der Innenstadt ist für den KOD und Streetwork der Kontaktpunkt City als Anlaufstelle eingerichtet worden. Hier können Bürger sowie Handel Hinweise hinterlegen. Die Öffnungszeiten dieser Anlaufstelle sind montags bis freitags, 10 bis 20 Uhr, sowie samstags von 10 bis 18 Uhr.