Krefeld – Dazu gehören etwa Flächen rund um die Autobahn 57 im nördlichen Stadtgebiet sowie entlang der Autobahn 44 in Richtung Westen. Auch östlich des Elfrather Sees, entlang der Bahnlinien nach Kempen und Viersen sowie Meerbusch gibt es ein Flächenpotenzial. In den nördlichen Stadtteilen kommen weitere Einzelflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Betracht. Die Detail-Ergebnisse dieser Analyse wird das mit der Studie beauftragte Gutachterbüro Bosch und Partner in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft im Detail vorstellen.
Hervorgegangen ist die Studie aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept KrefeldKlimaNeutral 2035, das eine intensive Nutzung regenerativer Energien in Krefeld vorsieht. Krefelds Umweltdezernentin Sabine Lauxen sagt: „Die Ergebnisse der beauftragten Analyse zeigen, dass wir in Krefeld viele Flächen haben, die sich zur Gewinnung von Photovoltaik-Energie nutzen lassen. Der Umbau auf mehr regenerative Energien bietet für unsere Stadt große Potenziale. Die sollten wir nicht ungenutzt lassen. Die Sonne schickt keine Rechnung, auch wirtschaftlich ist die Investition in PV-Anlagen sinnvoll. Und ich bin fest davon überzeugt: Eine gelungene Energiewende ist gut für unser Land. Wir machen sie nicht nur für uns, sondern besonders für unsere Kinder und Enkel.“
Analyse wurde mithilfe des Geoinformationssystems erstellt
Die Gutachter haben die Analyse mithilfe des Geoinformationssytems erstellt. Das Modell der Flächenpotenzialanalyse wurde von Bosch & Partner gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik entwickelt und kommt in Krefeld auf regionaler Ebene zur Anwendung. Das Modell basiert auf einer ursprünglich deutschlandweit erstellten Kriterien-Datenbank und wurde auf Krefeld übertragen. Die Gutachter untersuchten anhand von vorliegenden Daten, welche Flächen im Stadtgebiet in Betracht kommen und welche aus bestimmten stadtplanerischen Gründen oder beispielsweise Umweltaspekten ungeeignet sind. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wurde zunächst eine große Anzahl von größeren und kleineren Potenzialflächen ermittelt. In einem nächsten Schritt haben die Gutachter Kriterien wie Flächenmindestgröße oder die Zusammenlegung mehrerer Potenzialflächen untersucht. Mehrere weitere Ausschlusskriterien kamen zum Tragen: So wurden Freiflächenanlagen auf Ackerflächen mit hoher Ertragsfähigkeit ausgeschlossen – ab einer Bodenwertzahl größer als 55.
Im Ergebnis sind insgesamt 52 Flächen mit Potenzial für klassische Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermittelt worden. Hinzu kommt eine geringe Anzahl an Potenzialflächen für Agri-PV sowie Biotop-PV. Agri-PV bedeutet, dass auf einer Fläche gleichzeitig Landwirtschaft betrieben werden kann und PV-Anlagen installiert werden. Die Pflanzen wachsen dann beispielsweise unter der PV-Anlage. Ähnlich wie beim Konzept zur Nutzung von Windenenergie in Krefeld wurden auch diese Flächen mit Prioritäten versehen. Die höchste Priorität haben Freiflächen-PV-Anlagen entlang von Autobahnen und zweigleisigen Eisenbahnstrecken. In die Kategorie 2 und 3 fallen die Flächen in städtischem beziehungsweise privatem Besitz. Mit Priorität 4 werden die Agri-PV-Flächen bewertet, Priorität 5 gilt für Biotop-PV-Flächen. Wenn die Politik im Klimaausschuss ihre Zustimmung erteilt, wird die Verwaltung in einem nächsten Schritt auf die entsprechenden Eigentümer der Flächen zugehen und über die Potenziale der Flächen informieren.