Krefeld – Einem entsprechenden Beschlussentwurf aus der Verwaltungsvorlage hat der Jugendhilfeausschuss einstimmig, der Schulausschuss ebenfalls zugestimmt. Mit der Systemischen Schulbegleitung erhalten die Kinder nicht nur Unterstützung beim Erlernen des Unterrichtsstoffes, sondern werden, wenn erforderlich, bei der Organisation (Ordnung im Schulranzen und am Platz), Wahrnehmung und Orientierung (Vorbereitung auf die nächste Aufgabe oder Unterrichtsstunde) frühzeitig angeleitet und gestärkt, damit sie nicht den Anschluss verlieren. Für die vier Projektschulen wurden im Rahmen des SSB insgesamt 23 Vollzeitstellen eingerichtet, die bedarfsgerecht verteilt sind und zum Teil mit Fachkräften, aber auch mit Ergänzungskräften und jungen Menschen, die das Freiwillige Soziale Jahr ableisten, besetzt wurden.
Stadtdirektor Schön: „„Die SSB hat sich aus Sicht aller am Prozess beteiligten Akteure bewährt und sollte ausgebaut werden“
Die Evaluation der Pilotphase hat ergeben, dass sich das System bewährt hat. Im Bericht heißt es dazu: „Die SSB hat sich aus Sicht aller am Prozess beteiligten Akteure (Schule, Eltern, Schüler, OGS-Trägern sowie Trägern der Jugendhilfe und für Menschen mit Behinderungen) bewährt und sollte verstetigt und ausgebaut werden. Diese Einschätzung ergibt sich unter anderem aus den Abfragen bei Lehrkräften, Eltern und Schülern, die positive Effekte aus der SSB für das lehrende und nicht-lehrende Personal und insbesondere für die Kinder ziehen. Festzustellen ist, dass die Erst- und Zweitklässler sich wesentlich schneller, in die für sie neue ‚Struktur von Schule‘ einfügen und das Lernen somit besser möglich ist. Diese wichtige Unterstützung der SSB wirkt sich stabilisierend auf das Klassengeschehen und einzelne Kinder aus, sie kommen leichter ins Lernen und könnte prognostisch die weitere schulische Laufbahn dieser Kinder positiv beeinflussen. Darüber hinaus konnten Einzelfallhilfen abgebaut und der präventive Ansatz der SSB für alle nutzbar gemacht werden.“
Stadtdirektor Markus Schön, in dessen Geschäftsbereich die Fachbereiche Jugendhilfe und Schule angesiedelt sind, freut sich, dass mit der SSB praktisch alle Kinder in den beteiligten Grundschulen im Bedarfsfall mehr systematische Förderung erhalten: „Das Besondere an der Systemischen Schulbegleitung ist die Pool-Lösung, das heißt, die Unterstützung ist nicht auf einen einzelnen Schüler festgelegt, sondern fördert flexibel diejenigen, die gerade einen Bedarf haben“. Das bringe die gesamte Klasse voran und vermeide die Stigmatisierung einzelner Kinder. Zudem erspare es den Eltern gegebenenfalls, einen förmlichen Antrag auf Unterstützung ihres Kindes zu stellen. Schön betont allerdings: „Anträge auf Einzelfallbetreuung bleiben daneben im Bedarfsfall dennoch möglich“. Für das Schulsystem erfüllt die SSB eine weitere wichtige Funktion: „Durch die enge Verzahnung mit dem Offenen Ganztag kann das entsprechende Personal besser gefunden werden, weil dadurch Vollzeitstellen entstehen, die leichter zu besetzen sind als Stellen im Nachmittagsbetrieb des Offenen Ganztags“, erläutert Schön. Zudem ist es angesichts des Personalmangels insgesamt eine Ersparnis, weil weniger Einzelfallbetreuende benötigt werden.
Ab Sommer 2024 sollen zwei weitere Schulen mit der Systemischen Schulbegleitung starten
Ende August wird noch der Sozialausschuss über die Vorlage abstimmen. Es sollen demnach ab dem Sommer 2024 zwei weitere Schulen, die Buchenschule und die Mariannenschule, mit der Systemischen Schulbegleitung starten während sie an den vier Pilotschulen fortgesetzt wird. In den beiden folgenden Schuljahren sind dann wieder je zwei neue Schulen vorgesehen, für das Jahr 2027 noch einmal eine neue Schule. Damit sind dann elf der 17 Schulen des Gemeinsamen Lernens mit der SSB ausgestattet. Schulen des gemeinsamen Lernens sind diejenigen, an denen Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf unterrichtet werden.