Krefeld – „Wir registrieren auch in Krefeld einen zunehmend angespannten Wohnungsmarkt. Darauf wollen wir mit einer neuen Satzung reagieren, die auch in anderen Kommunen in ähnlicher Form schon zum Einsatz kommt. Mit der Wohnraumschutzsatzung soll bezahlbarer Wohnraum im Bestand gesichert und langfristig gehalten werden“, betont Sozialdezernentin Sabine Lauxen. Zu deren Geschäftsbereich gehört auch der Fachbereich Wohnen, in dem die Satzung erarbeitet worden ist. Diese ist ein wichtiger Bestandteil des Stärkungspakets 2.0, das der Krefelder Stadtrat verabschiedet hat. Vorberatend befassen sich mit dem Entwurf der Wohnraumschutzsatzung zunächst der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration am Dienstag, 8. April, um 17 Uhr und der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften am Mittwoch, 30. April, um 17 Uhr. Im Anschluss soll eine Abstimmung im Stadtrat erfolgen.
Die Wohnraumschutzsatzung soll verhindern, dass Wohnraum zweckentfremdet wird oder nur für sehr kurze Zeit vermietet wird und damit nicht mehr für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Auch soll die Satzung verhindern, dass es in Krefeld zu einem Leerstand in einem Zeitraum von über sechs Monaten kommt und dass Schrottimmobilien entstehen. Um Wohnraum als Bürofläche oder Ferienwohnungen zu nutzen, wird mit Inkrafttreten der Satzung eine Genehmigung benötigt. Auch in anderen Kommunen in NRW kommt eine solche Satzung zum Einsatz. Der Entwurf für Krefeld ist mit dem städtischen Fachbereich Recht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt worden.