Krefeld – Damit sollen Kinderschutz-Projekte im Aufbau oder in ihrer Weiterentwicklung gezielt gefördert werden. Hierfür stellt das Netzwerk insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung, die aus Landesfördermitteln stammen. Bis Anfang Dezember können alle Netzwerk-Mitglieder sowie darüber hinaus freie Träger mit einschlägigem Fokus Anträge für die diesjährige Förderperiode stellen. Die Stadt weist daraufhin, dass noch ausreichend Mittel für 2026 vorhanden sind. Ebenfalls möglich sind zudem bereits Anträge für das kommende Jahr 2027. Gefördert werden notwendige pädagogische oder fachliche Aufwendungen für den Kinder-und Jugendschutz, darunter fallen explizit keine Personalkosten.
Die Förderrichtlinien hatte der Jugendhilfeausschuss im Juli 2025 beschlossen. Antragsberechtigt sind demnach freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Mitglieder aus dem Krefelder Netzwerk Kinderschutz. Beispiele für entsprechende Fördermaßnahmen sind Informationsangebote, Präventions- und Interventionsprojekte sowie Fortbildungen und Schulungen. Für Anträge, Förderrichtlinien und Rückfragen steht Nathalie Reichelt als Netzwerkkoordinatorin bei der Stadt Krefeld zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter Telefon 0 21 51 / 86 28 54 oder per E-Mail an nathalie.reichelt@krefeld.de.
Vor knapp zwei Jahren hat sich das noch junge Kooperationsnetzwerk für Kinderschutz in Krefeld konstituiert. Etwa 90 Akteure aus den Bereichen Jugendhilfe, Gesundheit, Schule, Polizei, Justiz und Sport verständigten sich seinerzeit auf eine fachübergreifende Zusammenarbeit. Damit soll der hiesige Kinderschutz unter Berücksichtigung aller Gefährdungsbereiche strukturell noch enger verflochten werden. Die Initiative geht zurück auf das 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW. Die Kommunen sind dazu verpflichtet, die gesetzliche Theorie in die Praxis umzusetzen, auch mittels eines gemeinsamen Netzwerkes.




