Krefeld will Gebühren für Außengastronomie auch 2024/2025 erlassen

Die Stadt Krefeld möchte die lokale Gastronomie über den 31. Dezember hinaus unterstützen und deshalb auch weiterhin die Gebühren für Außengastronomie im Straßenraum erlassen.

Krefeld – Der Erlass der Gebühren soll sowohl für das gesamte Jahr 2024 wie auch für das Jahr 2025 gelten und damit den lokalen Gastronomiebetrieben jetzt eine Planungssicherheit für die nächsten beiden Jahre geben. Die Stadtverwaltung wird nun diesen Vorschlag in der kommenden Ratssitzung am 12. Dezember der Politik zur Entscheidung vorlegen.

In den vergangenen Jahren extrem belastet

„Die Gastronomie ist durch Corona, die steigenden Energiepreise und die allgemeine Inflation in den vergangenen Jahren extrem belastet worden. Das wird vor allem dann zum Problem, wenn Kneipen, Cafés und Restaurants vermehrt schließen müssen und dadurch in den Städten viel Lebensqualität verlorengeht. Natürlich lassen die öffentlichen Haushalte derzeit nur bedingt zu, dass man auf Geld verzichtet. Aber aus meiner Sicht sind die finanziellen Folgen durch den Wegfall der Terrassengebühr überschaubar, wenn man umgekehrt sieht, dass Existenzen und Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen“, macht Oberbürgermeister Frank Meyer deutlich.

Wirtschaftliche Lage ist angespannt

Antonios Arabatzis, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga in Krefeld mit 105 Mitgliedsbetrieben: „Wir begrüßen diesen Vorschlag ausdrücklich und sind dankbar für die damit verbundene Unterstützung unserer Betriebe mit Außengastronomie.“ Die wirtschaftliche Lage in der Gastronomie sei nach den Belastungen und Einnahmeausfällen durch Corona-Pandemie und Energiekrise aktuell immer noch deutlich angespannt. Außerdem gelte ab 1. Januar bundesweit nicht mehr der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Speisen in Restaurants und Cafés, sondern wieder der ehemalige Satz von 19 Prozent. Der Verband Dehoga NRW hatte die Befürchtung geäußert, dass dadurch bis zu 2.500 Gaststätten schließen müssten.

Entgelte sind seit 2020 ausgesetzt

„Gerade attraktive Außenflächen unserer Gastronomiebetriebe sind bei den Kunden gefragt – in der warmen Jahreszeit sowieso, aber auch an kühleren Tagen. Auf diese Umsätze können die Betriebe kaum verzichten. Entsprechend haben viele Betreiber dort investiert in Mobiliar und technische Ausstattung wie Heizstrahler. Die Angebote machen Straßen, Plätze und Fußgängerzonen lebendig und tragen zur Attraktivität unserer Stadt bei“, sagt Oberbürgermeister Frank Meyer.

Die Entgelte für sogenannte Sondernutzungen im Bereich der Außengastronomie sind bereits seit 23. Juni 2020 in Krefeld ausgesetzt. Damit verbunden sind Wenigererträge im Bereich Außengastronomie von rund 120.000 Euro pro Jahr.

xity.de
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