Krefeld – Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Abfallwirtschaftskonzept in einem Abstand von fünf Jahren fortzuschreiben und der zuständigen Behörde – in diesem Fall der Bezirksregierung Düsseldorf – vorzulegen. Das Konzept dient dazu, die zukünftig anfallenden Abfallmengen zu prognostizieren, um darauf aufbauend, die zehnjährige Entsorgungssicherheit nachzuweisen. Grundlage dieser Fortschreibung bildet die Abfallbilanz des Jahres 2023. Aufbauend auf den Abfallmengenprognosen für das Jahr 2035 fallen im Stadtgebiet Krefeld bis zu rund 116.296 Tonnen Abfälle an.
Mit dem ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen und durch den Rat verabschiedeten Trinkwasserversorgungskonzept wird dargelegt, wie eine hohe Versorgungssicherheit von Trinkwasser in quantitativer und qualitativer Hinsicht gewährleistet wird. Beide Konzepte beschreiben den aktuellen Sachstand und wurden durch den Kommunalbetrieb Krefeld, die Netzgesellschaft Niederrhein (NGN) sowie die Stadtverwaltung Krefeld gemeinsam erarbeitet. Dabei wurden die Verbände wie der BUND beteiligt. Hinweise aus den Stellungnahmen der Verbände wurden – soweit sinnvoll – bei den Konzepten berücksichtigt. Mit dem BUND hat es zu einzelnen Punkten auch eine vertiefte Rücksprache gegeben. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Krefeld sieht keine Beteiligung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft oder des Naturschutzbeirats vor. Eine erneute Beteiligung der Verbände in den entsprechenden Gremien war deshalb nicht erforderlich.