Krefeld – Diese Insektenart kam ursprünglich nur in Südostasien vor, hat sich seit 2004 durch Einführung von Waren aus Asien nach Südeuropa weiterverbreitet und mittlerweile auch Deutschland erreicht. Während sie in den Jahren 2022 bis 2024 im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive Arten noch bekämpft wurde, greift seit diesem Frühjahr in Deutschland ein Management gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung. Es entfällt somit die Beseitigungspflicht der Nester für die Unteren Naturschutzbehörden bei der Stadtverwaltung aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder zur Abwendung von wirtschaftlichen Schäden.
Entfernung von Hornissennest in Kleingartengelände
Damit die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art verzögert wird, ist dennoch eine sachkundige Beseitigung bei Embryonal- und Primärnestern, sogenannten Gründungsnester, zu empfehlen. Die Stadtverwaltung ist in den vergangenen Wochen auf mehreren stadteigenen Grundstücken selbst aktiv geworden – so ist auf dem Kleingartengelände Grönland an der Peter-Lauten-Straße ein Nest in einem städtischen Baum entfernt worden. Es befand sich in zwölf Metern Höhe in einer Birke. Die Arbeiten haben speziell ausgebildete Fachleute vorgenommen, die sich neben ihrem Beruf als Imker auf die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse spezialisiert haben. Das Nest wurde entfernt, damit die weitere Ausbreitung durch im Herbst vorhandene hohe Königinnenanzahl mit pro Nest bis zu 500 Königinnen verzögert wird. Für die Kosten der Beseitigung durch Sachverständige müssen in der Regel die jeweiligen Grundstückseigentümer aufkommen.
Die Beratung zu Hornissen und Wespen bietet die Stadt ungeachtet der entfallenden Beiseitigungspflicht an: In den vergangenen Monaten gab es sehr viele Meldungen von Einzeltieren. Meldungen von Nestern werden weiterhin von der Unteren Naturschutzbehörde entgegengenommen, hingegen sind die von einzelnen Asiatischen Hornissen nicht von Relevanz. Um sicherzugehen, dass es sich nicht um das Nest einer einheimischen und eventuell geschützten Wespenart handelt, oder bei Unsicherheiten bezüglich des Umgangs mit den Nestern von Vespa velutina ist eine Verifizierung des Nestes und Beratung unter Telefon 0 21 51 / 86 44 88 oder per E-Mail an artenschutz@krefeld.de unbedingt anzuraten. Online finden sich Informationen unter https://service.krefeld.de/wespenberatung.




