Krefeld – Darüber hat die Stadtverwaltung jetzt im Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft informiert. Mit der Überführung der Bundesgesetzgebung in ein Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) in NRW verpflichtet das Land die Kommunen zur Aufstellung und Fortschreibung von Wärmeplänen. Kommunen in der Größe von Krefeld mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellt haben. Daran arbeitet die Stadt Krefeld gemeinsam mit der Stadtwerke Krefeld AG und dem Beratungsunternehmen Drees & Sommer aktuell.
Die Aufstellung der Wärmeplanung sorgt am Ende auch für Investitions- und Planungssicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern. Für den finanziellen Mehraufwand zahlt das Land einen Belastungsausgleich. Dieser liegt bei insgesamt 475.000 Euro für die Erstaufstellung. Diese Mittel unterstützen die Kommunen bei der Erstaufstellung der Wärmepläne und bieten darüber hinaus Möglichkeiten zur Finanzierung von Beratungsangeboten. Die Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit bereitet neben der kommunalen Wärmeplanung auch die Information der Bürger vor.