Krefeld: Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2025/2026

Nach Paragraph 35 des Schulgesetzes für das Land NRW werden alle Kinder des Geburtszeitraumes 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019, die noch keine Schule besuchen, schulpflichtig.

Krefeld – Den Erziehungsberechtigten steht die Wahl der Grundschule frei. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazitäten über die Aufnahme. Dazu gehört auch die Verteilung der Kinder auf die einzelnen Klassen. Insbesondere bei Grundschulverbünden, die aus einem Haupt- und einem Teilstandort bestehen, entscheidet die Schulleitung über die Klassenbildung. Ein Anspruch auf die Beschulung an einem bestimmten Teilstandort besteht nicht.

Alle Erziehungsberechtigten haben bis zum 1. September eine Einzelaufforderung, einen Anmeldeschein zur Anmeldung ihrer schulpflichtigen Kinder und einen Grundschulwegweiser erhalten. Die Anmeldung des Kindes ist nur unter Vorlage der Einzelaufforderung und des von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebenen Anmeldescheins möglich. Zur Anmeldung unbedingt mitzubringen sind Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes. Soweit die Erziehungsberechtigten getrennt lebend beziehungsweise geschieden sind, ist vom Anmeldenden ein Nachweis über das Sorgerecht (Negativbescheinigung) oder eine Einverständniserklärung des weiteren Erziehungsberechtigten auf Anmeldung des Kindes an der gewählten Schule vorzulegen.

Kinder, die ab dem 1. Oktober 2019 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Von den Erziehungsberechtigten dieser Kinder kann ein Grundschulwegweiser, der eine Übersicht der Krefelder Grundschulen bietet, beim Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst via E-Mail an judith.schwedler@krefeld.de angefordert werden. Den Anmeldeschein erhalten sie in der gewünschten Grundschule.

Alle Erziehungsberechtigten haben in der Zeit von Montag, 23., bis Freitag, 27. September, die Möglichkeit, sich mit der gewünschten Grundschule telefonisch in Verbindung zu setzen. Sie können dann einen Anmeldetermin mit der Schule abstimmen, beziehungsweise werden über die von der Schule gewählten Anmeldetage informiert. Die Anmeldetermine finden in der Zeit von Montag, 30. September, bis Freitag, 11. Oktober, statt. Die Schulbüros sind im Regelfall montags bis freitags zwischen 8 und 10.30 Uhr besetzt. Für den Fall, dass Erziehungsberechtigte keine Möglichkeit haben, in der vorgenannten Zeit mit der Schule Kontakt aufzunehmen, steht ein einheitlicher Anmeldetermin für alle Grundschulen zur Verfügung. Fester Anmeldetermin für alle Grundschulen ist Dienstag, 8. Oktober, von 16 bis 18 Uhr.

Es wird jedoch empfohlen, die Möglichkeit der Terminabstimmung zu nutzen, da in diesem Fall in der Regel mehr Zeit für ein erstes Gespräch zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und Kind zur Verfügung steht. Das schulpflichtig werdende Kind sollte unbedingt zur Anmeldung mitgenommen werden, damit es seine zukünftige Schule schon ein wenig kennen lernen kann.

Für den Fall, dass Erziehungsberechtigte schulpflichtiger Kinder keine Einzelaufforderung erhalten sollten, gilt diese öffentliche Bekanntmachung als verbindliche Mitteilung. Es ist allerdings erforderlich, beim Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologoscher Dienst unter Telefon 0 21 51 / 86 25 29 einen Anmeldeschein anzufordern, da ohne diesen keine Anmeldung erfolgen kann.

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