Krefeld – Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden für das Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr unverändert auf 265 beziehungsweise 533 vom Hundert der Steuermessbeträge festgesetzt. Bei der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 finden im Sinne des zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Grundsteuerreformgesetzes weiterhin die der Steuerbehörde bekannten Besteuerungsgrundlagen Anwendung. Für die Umsetzung des neuen Rechts sieht das Gesetz eine Frist bis Ende 2024 vor. Die Verwaltung bittet vor diesem Hintergrund darum, von Widersprüchen gegen die festgesetzte Grundsteuer abzusehen, da diese als unbegründet zurückzuweisen wären.
Änderungen nach dem 24. November werden im neuen Jahr berücksichtigt
Änderungen wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Namens- und Adressänderungen, die der Verwaltung nach dem 24. November 2023 bekannt geworden sind, konnten aus technischen Gründen im Jahresbescheid 2024 nicht mehr verarbeitet werden. Diese Änderungen werden über den ersten Änderungsbescheid im neuen Jahr berücksichtigt.
Hier gibt es weitere Informationen
Weitere Informationen zur Grundsteuer und zu den Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren können unter www.krefeld.de/de/finanzservice/grundbesitzabgaben-grundsteuer/ und www.krefeld.de/de/finanzservice/grundbesitzabgaben-gebuehren-fuer-strassenreinigung-winterdienst-und-abfallbeseitigung/ aufgerufen werden. Formulare können auch per Post, Fax oder Anruf angefordert werden. Da insgesamt rund 80.000 Bescheide verschickt werden, bittet die Verwaltung um Verständnis dafür, dass die telefonische Erreichbarkeit der Steuerabteilung unmittelbar nach Bekanntgabe eingeschränkt ist und einzelne Rufnummern eventuell nicht sofort erreichbar sind. Es empfiehlt sich, weitere Kommunikationswege wie Fax, Post oder E-Mail an grundsteuer@krefeld.de zu wählen.