Krefeld – Vor 17 Jahren hatte der Rat einer Verlegung von Stolpersteinen nur unter der Vorgabe zugestimmt, dass betroffene Haus- oder Grundstückseigentümer und Angehörige der NS-Opfer, soweit diese zu ermitteln sind, das Vorhaben nicht ablehnen – obwohl die Steine in die Bürgersteige eingelassen wurden und damit in den öffentlichen Raum im Eigentum der Stadt Krefeld. In nahezu allen anderen deutschen Städten existiert ein derartiger Vorbehalt nicht oder nicht mehr. Eine Abstimmung mit den Angehörigen soll auch weiterhin im Vorfeld der Verlegung der „Stolpersteine“ erfolgen. Die Stolpersteine des Künstlers Gunter Demnig erinnern an NS-Opfer am ihrem letzten freiwillig gewählten Wohnort. Inzwischen liegen Stolpersteine in 1.265 Kommunen Deutschlands und in 21 Ländern Europas. In Krefeld gibt es zurzeit rund 230 Stolpersteine.
Beschluss zur Verlegung von Stolpersteinen in Krefeld
Der Krefelder Stadtrat hat in seiner Sitzung einstimmig beschlossen, dass künftig „Stolpersteine" ohne eine vorherige Abstimmung mit Haus- oder Grundstückseigentümern verlegt werden können.