Krefeld – Dies gilt unabhängig von der Hunderasse. Als großer Hund gilt ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht. Hierunter fallen unter anderem bekannte Hunderassen wie Labrador, Golden Retriever oder der Deutsche Schäferhund. Die Haltung eines solchen Hundes ist der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Hierfür ist das entsprechende Formular im Serviceportal der Stadt unter https://service.krefeld.de/hundehaltung zu nutzen. Von dort können die erforderlichen Angaben und Nachweise digital übermittelt werden. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit prüft die Ordnungsbehörde dann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Haltung eines großen Hundes erfüllt sind.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind deshalb aufgefordert, zu überprüfen, ob für ihren Hund eine Anzeigepflicht besteht und gegebenenfalls die erforderliche Anzeige nachzuholen. Für Rückfragen sowie Informationen zum Anzeigeverfahren sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung per E-Mail an hundeangelegenheiten@krefeld.de zu erreichen.
Die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer ersetzt nicht die ordnungsbehördliche Anzeigepflicht nach dem Landeshundegesetz. Sie dient ausschließlich der Erhebung der Hundesteuer. Die nach dem Landeshundegesetz vorgeschriebene Anzeige muss daher unabhängig von der steuerlichen Anmeldung gesondert bei der Ordnungsbehörde erfolgen. Neben der Anzeige sind weitere gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu gehören der Nachweis der erforderlichen Sachkunde, der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochips sowie der Nachweis der Zuverlässigkeit, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.




