Krefeld – „Die Umstellung der Förderrichtlinien hat uns überrascht“, betont Planungsdezernent Marcus Beyer. Nachdem das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in ausführlichen Gesprächen im vergangenen Jahr positive Signale für eine Förderfähigkeit des Freischwimmer-Projektes auf dem Gelände des alten Stadtbads an der Neusser Straße gegeben hatte, hat es diese jetzt revidiert. Mit der Bekanntmachung einer neuen Förderrichtlinie Anfang Juli ist nun klar: Der durch die Stadt und den Freischwimmer-Verein vorbereitete Projektantrag, der im Juni vorgestellt wurde, wird im Programmjahr 2024 keine Fördermittel durch das Ministerium erhalten. Die Stadt setzt nun auf eine neue Fördermöglichkeit von Seiten des Bundes. Bis zum 15. September können Stadt und Freischwimmer einen Förderantrag für das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ einreichen. Über den veränderten Weg muss nun die Politik entscheiden.
Zuschüsse für Bauprojekte können in Zukunft erst viel später eingeplant werden
„Die neuen Förderrichtlinien verändern das Vorgehen vieler Kommunen – so auch in Krefeld“, beschreibt Marcus Beyer. „Bislang konnten wir Anträge für Projekte stellen, die sich in einem frühen Planungsstand befinden. Das geht nun nicht mehr: Wir müssen in Leistungsphase 6 sein und somit schon genau wissen, was, wie, wann und zu welchen Kosten umgesetzt werden soll. Das bedeutet in Folge, dass wir Förderantrage erst viel später stellen und zukünftig dann auch Zuschüsse entsprechend erst viel später einplanen können.“ In der Praxis wird das dazu führen, dass Kommunen zur Erarbeitung der Planungen externe Büros beauftragen und hier in Vorleistung gehen müssen. Die neue Förderrichtlinie verkürzt außerdem den Umsetzungszeitraum. Die Gesamtmaßnahme ist auf sechs Bewilligungsjahre mit anschließend maximal vier Umsetzungsjahren beschränkt – auch das war vorher anders. „Die Bauwirtschaft ist angespannt. Auch, wenn wir zeitlich und finanziell zuverlässig planen möchten, ist das nicht immer möglich“, erklärt Rachid Jaghou, Leiter des Zentralen Gebäudemanagements. „Die neue Förderrichtlinie erhöht also den Druck.“
Stadt und Freischwimmer suchen kurzfristig nach Förderalternativen
Für die Stadt und die Freischwimmer bedeutet die Umstellung der Förderrichtlinie und das Signal, dass für das Stadtbad insgesamt erst nach Aufstellung des neuen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Förderanträge gestellt werden können, eine große Neuorientierung. Denn im Oktober sollte der Antrag gestellt werden – ein Architektenbüro wurde durch das ZGM mit den notwendigen Leistungsphasen beauftragt. „In Kenntnis dieser jetzt getroffenen Veränderungen in den Förderrichtlinien, hätten wir von vorneherein andere, für uns zuverlässigere Förderzugänge sondiert“, erklärt Marcel Beging vom Verein. Gemeinsam haben sich Stadt und Freischwimmer nun kurzfristig auf die Suche nach Förderalternativen begeben. Unterstützen soll nun das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, das erst im Juni ausgeschrieben wurde. 400 Millionen Euro sind hier im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds des Bundes bereitgestellt. Das Teilprojekt des Freischwimmer-Vereins hat das Ziel, mit kulturellen, sozialen und ökologischen Formaten das Engagement der Bürger für die eigene Stadt zu aktivieren und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Es passt zu den hier ausgeschriebenen Förderbedingungen.
Neue Förderalternative bietet Freischwimmer schnelleren Start der Umsetzung
Ein Nachteil ist, dass die Fördersumme maximal 45 Prozent beträgt – bei der Städtebauförderung rechneten die Akteure mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent. „Auf der anderen Seite bringt der neue Weg auch große Vorteile mit sich“, erklärt Beyer. „Wir rechnen damit, dass die Freischwimmer schneller mit der Umsetzung der Maßnahmen starten können als ursprünglich geplant.“ Denn bereits im Dezember wird der Bund eine Projektauswahl treffen. Im Laufe des kommenden Jahres könnte dann eine Bewilligung des Antrags erfolgen. Die Umstellung der Förderrichtlinien des Städtebauprogramms betrifft auch laufende Maßnahmen. In Uerdingen gibt es zwar eine Übergangslösung, und das hier entwickelte Handlungskonzept muss nicht verändert werden, allerdings sind die Maßnahmenpakete deutlich zu reduzieren. Für die Innenstadt wird ein neues Handlungskonzept erarbeitet, das sich dann bereits an den neuen Richtlinien ausrichten muss. Über die neuen Förderrichtlinien informiert die Stadt auch im kommenden Planungsausschuss am Dienstag, 29. August 2023.