Nun verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zusätzlich die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung größtenteils. Der Mann ist damit wegen schweren vierfachen Kindesmissbrauchs rechtskräftig verurteilt, wie der BGH am Montag mitteilte. Über die Freisprüche wegen anderer vorgeworfener Taten muss das Kölner Landgericht erneut verhandeln. (Az. 2 StR 222/23)
Das Landgericht sprach den damals 53 Jahre alten Angeklagten im September 2022 des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gegen ihn.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann noch weitere Taten vorgeworfen, von denen das Landgericht ihn aber freisprach. Es habe nicht feststellen können, dass er die Taten so, wie sie in der Anklageschrift konkretisiert waren, begangen habe.
Gegen das Urteil wandten sich sowohl die Staatsanwaltschaft und einer der Nebenkläger als auch der Angeklagte selbst an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Wie er bereits Mitte Juli mitteilte, hob der BGH das Urteil auf, soweit der Angeklagte in fünf Fällen freigesprochen wurde. Er fand Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des Kölner Gerichts. Dieses habe zu hohe Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt.
Eine andere Strafkammer der Landgerichts muss sich erneut mit dem Fall befassen, soweit es um die Freisprüche geht. Ein Termin dafür wurde nach Angaben einer Sprecherin noch nicht angesetzt.
Die Revision des Angeklagten wurde dagegen nach BGH-Angaben vom Montag größtenteils verworfen. Nur eine vorgeworfene Körperverletzung war demnach bereits verjährt. Der Angeklagte hatte als Fotograf unter anderem für nationale und internationale Zeitschriften gearbeitet und vor allem Kinder abgelichtet.
© AFP