Lange Haft für zwei Angeklagte in Fall von erstochenem 15-Jährigen in Köln

Ein 26-Jähriger ist wegen der Tötung seines 87 Jahre alten Nachbarn im brandenburgischen Lübbenau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Ein 27-Jähriger erhielt nach Angaben einer Gerichtssprecherin eine lebenslange Freiheitsstrafe, ein 19-Jähriger eine Jugendstrafe von neun Jahren. Das Gericht sah als erwiesen an, dass sie den Jugendlichen im März an einem Kölner Hafen getötet hatten.

Der 15-Jährige starb durch Verbluten und den Ausfall seiner Atmung. Die Tat spielte sich im Drogenmilieu ab. Zwei weitere junge Männer wurden zu niedrigeren Strafen verurteilt. Einer bekam unter anderem wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ein anderer muss sich wegen versuchter Strafvereitelung für ein halbes Jahr der Betreuung eines Betreuungshelfers unterstellen.
© AFP

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