Kölner Urteil nach Auftragsmord in Rockermilieu rechtskräftig

Anderthalb Jahre nach einem Auftragsmord im Kölner Rockermilieu ist das Urteil gegen den Anstifter rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des Manns zu einer lebenslangen Haftstrafe, wie das Landgericht Köln am Donnerstag mitteilte. Es hatte den damals 27-Jährigen im Mai der Anstiftung zum Mord schuldig gesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den Mordauftrag an zwei Täter erteilt hatte. Das 35 Jahre alte Opfer wurde im Mai 2023 in einem Kölner Park erschossen. Alle Beteiligten kannten sich aus einem mittlerweile aufgelösten Charter der Hells Angels.

Dem Urteil zufolge warteten die Täter gemäß den Anweisungen des 27-Jährigen in einem Fitnessstudio auf ihr Opfer. Nach einem gemeinsamen Fußweg trennten sie sich zunächst. Als der 35-Jährige davonging, tötete ihn einer der beiden dann gezielt mit zwei Kugeln in Kopf und Rücken – auch dies nach dem Tatplan des 27-Jährigen. Der Vorsitzende Richter sprach später von einer „öffentlich ausgeführten Hinrichtung“.

Der 35-Jährige starb noch am Tatort in einem Park im Kölner Stadtteil Mülheim. Seine Begleiterin wurde durch einen weiteren Schuss verletzt. Die Täter setzten sich ins Ausland ab. Bereits kurz nach der Tat verdichteten sich Hinweise, dass es sich um eine Auseinandersetzung im Rockermilieu handeln könnte. Die Festnahme des mutmaßlichen Anstifters gelang dann im September 2023.

Gegen seine Verurteilung legte der Mann Revision beim BGH ein. Diese wurde dem Landgericht zufolge nun verworfen. Der BGH habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gefunden, hieß es.
© AFP

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