Geringere Haftstrafe für Schleuser vor Landgericht Köln

Das Landgericht Köln hat einen 32-jährigen Angeklagten wegen illegalen Einschleusens von Ausländern zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Das Landgericht Köln hat einen 32-jährigen Angeklagten wegen illegalen Einschleusens von Ausländern zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil erging am Montag wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte. Der Mann war bereits im November 2022 zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil nach Revision der Verteidigung jedoch teilweise auf.

Das Landgericht musste sich deshalb nun erneut mit dem Fall beschäftigen. In dem damaligen Prozess um eine Schleuserbande waren fünf Angeklagte zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie erhielten Gefängnisstrafen von einem Jahr auf Bewährung bis zu vier Jahren und neun Monaten. Die Urteile ergingen wegen bandenmäßigen Einschleusens und Geldwäsche.

Vor Gericht stand die Bande wegen des Vorwurfs, zwischen November 2019 und Oktober 2021 in mehreren Fällen Iraker und Syrer nach Deutschland eingeschleust zu haben. Dafür hielten sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „eine große Anzahl von originalen griechischen Aufenthaltsdokumenten und Reisepässen“ bereit. Im Gegenzug sollen die Angeklagten pro Schleusung 5000 bis 7000 Euro kassiert haben.
© AFP

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