Iserlohn: Letzte Möglichkeiten für die Briefwahl

Bereits 16.838 Iserlohnerinnen und Iserlohner haben bislang von der Möglichkeit der Briefwahl für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, Gebrauch gemacht.

Iserlohn – Da für die Briefwahl nur noch eine Woche Zeit zur Verfügung steht, rät das Wahlamt grundsätzlich zur Urnenwahl, um den Postweg zu sparen. Wer aber noch Briefwahl beantragen möchte, der muss sich sputen. Hier die Möglichkeiten:

  • Mit der erhaltenen Wahlbenachrichtigung können Anträge unkompliziert über den aufgedruckten QR-Code sowie bis einschließlich Mittwoch, 19. Februar, online über die Internetseite der Stadt Iserlohn gestellt werden.
  • Schriftliche Briefwahlanträge müssen bis zum 19. Februar beim Wahlamt vorliegen, damit die Wahlunterlagen den Antragsstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt werden können (Anträge per Post bitte in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, senden).
  • Persönlich kann die Briefwahl noch bis zum 21. Februar, 15 Uhr, in den beiden Briefwahlbüros gestellt werden. Diese befinden sich im Stadthaus Dröscheder Feld (Max-Planck-Straße 5c, 1. Obergeschoss, 58638 Iserlohn) und in der VHS im Stadtbahnhof (Bahnhofsplatz 2, 2. Obergeschoss, 58636 Iserlohn). Die Öffnungszeiten sind jeweils montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr sowie zusätzlich am Samstag, 15. Februar, von 9 bis 14 Uhr).
    Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und der ausgefüllte Briefwahlantrag, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wurde. Wer persönlich ins Briefwahlbüro kommt, kann auch gleich vor Ort wählen.
  • Persönlich durch eineschriftlich (auf der Wahlbenachrichtigung) bevollmächtigte Soll diese Person die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt bekommen, muss sie auch für die Entgegennahme schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne die zweite Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten übersandt.

Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden,  werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, muss sich bis spätestens 21. Februar, 15 Uhr, mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Telefon 02371 217–1776). Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (22. Februar, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.

Um am Sonntag mit ausgezählt werden zu können, müssen die roten Briefwahlumschlägebis zum Wahlabend, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie noch in einen der Hausbriefkästen der Stadt Iserlohn, am Rathaus I (Haupteingang Schillerplatz 7), am Rathaus II (Haupteingang Werner-Jacobi-Platz 12 oder Eingang Nordstraße), beim Bürgerservice Letmathe (Von-der-Kuhlen-Straße 14) sowie beim Bürgerservice Hennen (Hennener Bahnhofstraße 20 a),eingeworfen werden. In den Wahllokalen werden rote Wahlbriefe nicht angenommen.

 

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