Verstärkte Kontrollen von Hundehalter:innen in Essen

Das Ordnungsamt der Stadt Essen kontrollierte im August verstärkt Hundehalter:innen und ihre Vierbeiner.

Essen – Im Fokus der Aktion standen insbesondere große Hunde, die nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) bei der örtlichen Ordnungsbehörde angemeldet werden müssen. Darüber hinaus wurden auch die Gültigkeiten der Steuermarken kontrolliert.

Ergebnisse der Kontrollen und Konsequenzen

Insgesamt wurden im August 102 große Hunde kontrolliert, wovon 75 nicht beim Ordnungsamt der Stadt Essen angemeldet waren. Gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen wurden bei den Kontrollen nicht angetroffen. Zudem waren von den insgesamt 102 kontrollierten Hunden, zehn nicht zur Hundesteuer angemeldet.

Die fehlende oder verspätete Anmeldung eines großen Hundes sowie die unterlassene Hundesteueranmeldung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führen kann. Die angetroffenen Hundehalter*innen müssen nun ihre großen Hunde nachträglich entsprechend beim Ordnungsamt anmelden. Sollte dies nicht erfolgen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Für die Nichtmeldung des Hundes beträgt das Bußgeld 100 Euro. Zur Anmeldung eines großen Hundes müssen drei Unterlagen, der Sachkundenachweis, der Haftpflichtversicherungsnachweis sowie der Nachweis des Mikrochips, beigefügt werden. Für jedes fehlende Dokument werden zusätzlich jeweils 75 Euro Bußgeld fällig. Die Vierbeiner ohne eine gültige Hundesteuermarke müssen nun ebenfalls an- und nachgemeldet werden und es erfolgen Nachbesteuerungen. Geprüft wird auch die Erhebung von Bußgeldern bei Nichtanmeldung des Hundes.

Anmeldung von Hunden in Essen

Nach dem Landeshundegesetz NRW gelten Hunde, die eine Schulterhöhe von 40 oder mehr Zentimetern haben oder aufgrund ihrer Statur üblicherweise schwerer als 20 Kilogramm sind, als große Hunde. Die Einstufung gilt auch für Welpen, die ausgewachsen diese Größe erreichen werden. Diese Hunde müssen nicht nur beim Stadtsteueramt im Rahmen der Hundesteuer, sondern zusätzlich auch beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen sowie sogenannter gefährlicher Hunde nach dem LHundG NRW ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis notwendig. Diese wird bei gefährlichen Hunden im Regelfall allerdings nur bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung erteilt.

Zum Stand 31. Juli 2024 waren in Essen 27.867 Hunde angemeldet. In der Vergangenheit hat das Ordnungsamt im Essener Stadtgebiet bereits temporär verstärkte Kontrollen von Hundehalterinnen*Hundehaltern und ihren Vierbeinern durchgeführt, die auch zukünftig erfolgen sollen. Alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung von großen Hunden, Hunden bestimmter Rassen sowie zur Hundesteuer sind im Serviceportal der Stadt Essen unter www.service.essen.de zu finden.

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