Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann ursprünglich wegen Totschlags angeklagt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige an einer Prügelei zwischen zwei Gruppen beteiligt war. Nachdem beide Gruppen zunächst voneinander getrennt werden konnten, provozierte der 29-Jährigen das spätere Opfer erneut. Dieses schlug dem 29-Jährigen daraufhin ins Gesicht.
Der 29-Jährige griff anschließend auf eine am Boden liegende Flasche und schlug sie dem Mann mit voller Wucht gegen den Kopf. Das Opfer erlitt schwere Blutungen und ging sofort zu Boden. Der Mann erlag schließlich seinen Verletzungen.
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