Eine Putzfrau muss sich seit Mittwoch wegen Mordes an einer älteren Frau vor dem Landgericht Essen verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt der 30-Jährigen zur Last, in die Wohnung ihrer früheren Kundin eingedrungen zu sein und diese dann nach einem Streit erstochen zu haben. Zum Auftakt wurde nach Gerichtsangaben die Anklage verlesen. Die Zeugenvernehmung soll am nächsten Verhandlungstag Anfang Februar beginnen.
Laut Anklage arbeitete die Angeklagte zwischen 2022 und 2023 nacheinander für zwei Firmen als Putzkraft beziehungsweise Haushaltshilfe. Die Stellen habe sie wegen Diebstählen bei mehreren Kunden verloren. Demnach stahl sie Schmuck, Bargeld und Wertgegenstände, um ihren Drogenkonsum zu finanzieren.
Nach ihrer Entlassung suchte sie der Anklage zufolge jedoch weiterhin die 86-Jährige auf und gab an, noch für die Firma zu arbeiten. Anfang März 2023 geriet sie dann in Verdacht, den gesamten Schmuck der Seniorin im Wert von mehreren tausend Euro gestohlen zu haben.
Wie es in der Anklage weiter hieß, soll die Angeklagte dann im Mai in die Wohnung der Seniorin eingedrungen sein, um nach Wertgegenständen zu suchen. Entgegen ihrer Erwartung war die Seniorin allerdings zu Hause. Es soll dann zu einem Streit gekommen sein, wobei die 30-Jährige die Seniorin zu Boden warf und auf sie eintrat.
Anschließend soll sie mindestens achtmal mit einem scharfen Gegenstand in den Hals der 86-Jährigen gestochen haben. Die Angeklagte habe dann mit mindestens hundert Euro die Wohnung verlassen.
Das Gericht setzte zunächst Verhandlungstage bis zum 8. April fest. Die Kammer prüft in dem Mordprozess auch die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und in einem psychiatrischen Krankenhaus.
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