Planung zur Generalsanierung des Grugabad Essen

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung die nächsten Schritte für die bauliche Weiterentwicklung des Grugabads beschlossen.

Essen – In der Sitzung wurde der aktuelle Sachstand zur Vergabe der Generalplanerleistungen für die Generalsanierung des Grugabads sowie zur konzeptionellen Entwicklung eines möglichen Ganzjahresbades zur Kenntnis genommen. Mit dem heutigen Beschluss wird die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) beauftragt, die Planungen zur Generalsanierung des Grugabads bis zum Abschluss der Entwurfsplanung und des Baubeginnbeschlusses fortzuführen. Für diesen Leistungsumfang wurden Gesamtkosten in Höhe von 5,48 Millionen Euro veranschlagt.

Darüber hinaus wurde beschlossen, die Planung zum Neubau eines möglichen Ganzjahresbades zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiterzuverfolgen. Die Entscheidung zu den weiteren Planungen zur Überdachung des Nichtschwimmerbeckens sowie zur möglichen Umsetzung eines Ganzjahresbetriebes werden zu einem späteren Zeitpunkt getroffen, spätestens bis zum 30. April 2028.

Beauftragung der Grundstücksverwaltung Essen GmbH (GVE)

Zudem soll die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) mit der Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Projektsteuerung beauftragt werden. Grundlage hierfür bildet ein zwischen SBE und GVE zu schließender Rahmenvertrag. Die GVE übernimmt als Totalübernehmerin die umfassende Verantwortung für die Planung und Koordination des Projekts zunächst mit einer Auftragssumme in Höhe von rund 1 Millionen Euro.

Das Verfahren

Im Rahmen der geplanten Generalsanierung soll das denkmalgeschützte Grugabad instandgesetzt und technisch auf den aktuellen Stand gebracht werden. Dabei sollen insbesondere Anforderungen an Denkmalschutz, Sicherheit, Hygiene und Energieeffizienz berücksichtigt werden. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, die historische Substanz dauerhaft zu sichern und den Badebetrieb für die kommenden Jahre nachhaltig zu gewährleisten.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Erhalt des architektonischen Gesamtensembles. Dazu wurde gemäß Vergabeverordnung (VgV) ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb ausgelobt, an dem acht Büros teilnahmen. Zum Abschluss des Verfahrens wurden fünf verbindliche Angebote eingereicht, die sowohl Konzepte zur Sanierung als auch zur optionalen Nutzung als Ganzjahresbad umfassen. Das Angebot des Bestbieters bildet die Grundlage für die nun anstehende Planungsphase.

Das Grugabad wurde am 3. September 2020 in die Denkmalliste der Stadt Essen aufgenommen. Der Schutz umfasst die gesamte Anlage mit allen Gebäuden und Außenbereichen. Die Denkmalbehörde wurde daher frühzeitig in die Planungen eingebunden und unterstützt die vorgesehene Vorgehensweise.

Geplanter Zeitablauf

Auf Grundlage der derzeitigen Planung sind folgende Meilensteine vorgesehen:

  • Beauftragung Leistungsphasen 1–3 HOAI: 30. Juni 2025
  • Abschluss Entwurfsplanung (LP 3): Mai 2026
  • Bau- und Baubeginnbeschluss: August 2026
  • Baubeginn: Oktober 2026
  • Fertigstellung der Generalsanierung: 31. März 2029

Dabei handelte es sich um einen Zeitplan, der auf dem aktuellen Planungsstand basiert. Er soll einen ersten Überblick über die voraussichtlichen Schritte und den möglichen zeitlichen Rahmen der Sanierung geben. Ein entscheidender Meilenstein ist die Beauftragung der*des Generalplanerin*Generalplaners, die nach derzeitiger Planung im Juni 2025 erfolgen soll. Erst mit Beginn der konkreten Planungsarbeiten durch den*die Generalplaner*in können belastbare und detaillierte Zeitpläne entwickelt werden. Dazu gehören auch präzise Angaben zur Durchführung der Bauarbeiten sowie die voraussichtlich erforderlichen Schließungszeiträume des Bades. Ziel bleibt es, die Auswirkungen auf den Badebetrieb so gering wie möglich zu halten.

Die Termine für die Umsetzung des Ganzjahresbades hängen maßgeblich vom Zeitpunkt der Beauftragung ab. Die Entscheidung zu den weiteren Planungen zur Überdachung des Nichtschwimmerbeckens sowie zur möglichen Umsetzung eines Ganzjahresbetriebes werden zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, spätestens bis zum 30. April 2028.

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