Essen – Ab dem 1. April können sich alle Bürger:innen bis zum 31. Mai 2025 bewerben, die die Voraussetzungen erfüllen. Aufgabe des Inklusionsbeirats ist, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen eine Stimme zu geben. Der Inklusionsbeirat kümmert sich besonders um öffentliche, behindertenrelevante Themen und vertritt die Gesamtinteressen der betroffenen Personen in der Stadt. In diesem Jahr setzt sich der Inklusionsbeirat hierfür neu zusammen.
Wer kann sich bewerben?
Als Vertreter:in für Betroffene können sich alle Interessierten bewerben, die
- einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben oder gleichgestellt sind,
- volljährig sind,
- und ihren Wohnsitz in Essen haben.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. April bis zum 31. Mai. Bewerbungen können ab Dienstag, 1. April, unter www.essen.de/inklusionsbeirat-bewerbung, postalisch an das Amt für Soziales und Wohnen, Eva Koch und Vera Senkbeil, Steubenstraße 53, 45138 Essen oder telefonisch unter 0201 88-50208 oder 0201 88-50291 eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Inklusionsbeirat und dem Bewerbungsverfahren finden Interessierte unter www.essen.de/inklusionsbeirat.