Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Essener Ruhrdeich

Am Ruhrdeich in Essen-Steele, in der Nähe der Kurt-Schumacher-Brücke, werden in Kürze Maßnahmen zum Hochwasserschutz durchgeführt.

Essen – Losgelöst von den turnusgemäß stattfindenden Deichschauen wurden Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf, angeordnet.

Im Zuge der Maßnahmen wird auf dem Deich eine geschlossene Grasnarbe hergestellt. Das Ziel ist, den Wasserabfluss bei Hochwasser optimal zu gestalten. Auf Anordnung der Bezirksregierung müssen hierzu 93 Bäume inklusive der Wurzeln entnommen werden. Nach Baumschutzsatzung geschützte Bäume werden vorzugsweise in angrenzenden Grünanlagen ersetzt.

Der Beirat Untere Naturschutzbehörde und die Naturschutzverbände wurden bereits über die geplanten Fällungen informiert. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 132.000 Euro.

Statusberichte bilden Grundlage der Hochwasserschutzanlagen

Als Folge des fortschreitenden Klimawandels ist mit einer Zunahme der Anzahl extremer Witterungsereignisse zu rechnen. Aus diesem Grund ist der Hochwasserschutz von großer Bedeutung.

Der Stadt Essen obliegt die Unterhaltungspflicht nach §78 Abs. 2 und 3 LWG NRW des Ruhrdeiches Essen Steele (Ruhr- km 44,00 – 45,28). Die Stadt Essen ist seit 2020 gem. § 81 Abs. 1 und 2 LWG NRW von der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf aufgefordert, Statusberichte zu erstellen und nachzuweisen. Diese bilden die Grundlage der Hochwasserschutzanlagen sowie die Dokumentation der Unterhaltung ab.

Mit der Erstellung der Statusberichte wurde ein Ingenieurbüro beauftragt. Der zuletzt erstellte Statusbericht zeigte auf, dass der Deich nicht vollständig den anerkannten Regeln der Technik entspricht und Maßnahmen zur baulichen Verbesserung angezeigt sind.

Folgende Maßnahme, die überwiegend Gehölz- und Baumstandorte betreffen, wurden durch die Bezirksregierung angeordnet:

  • Die Bäume auf dem Hochufer sollen auf ihre Standsicherheit überprüft werden.
  • Alle Bäume in den Deichschutzzonen I und II sind mit den Wurzeln zu entfernen, die entstandenen Beschädigungen mit geeignetem Material zu verfüllen und eine geschlossene Grasnarbe ist wiederherzustellen. Gehölze auf Deichen und in deren unmittelbarer Nähe beeinträchtigen die Unterhaltung, Überwachung, Deichverteidigung sowie die Standsicherheit.
  • Es wird ein Nachweis erstellt, dass die Gehölze im Deichvorland den Hochwasserabfluss nicht beeinträchtigen können/werden. Gemäß den technischen Regelwerken für Deiche können standorttypische Anpflanzungen zugelassen werden, wenn sie den Abfluss des Hochwassers nicht behindern.

Ausblick

Im regelmäßigen Austausch mit der Bezirksregierung konnte ein Vorgehen abgestimmt werden, mit dem der Erhalt des Baumbestandes geprüft werden kann. Eine konzeptionelle Betrachtung befasst sich aktuell mit weiteren 198 Baumstandorten außerhalb der Schutzzonen. Es werden Grunddaten, inklusive Einschätzung der Verkehrssicherheit, Erhaltenswürdigkeit und -fähigkeit der 198 Bäume ermittelt. Die Standsicherheit repräsentativer Bäume im Bereich des Hochufers wird ebenfalls überprüft.

Aus der Erfassung und Bewertung der Baumstandorte sollen Handlungsempfehlungen in Form eines Entwicklungskonzeptes zum Umgang mit den schützenswerten Bäumen in Deichlage abgeleitet werden. Des Weiteren soll eine qualitative Aussage zur Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses durch die Bäume im Deichvorland getroffen werden. Ziel ist es, jeden Baumstandort, der sich nicht in den Schutzzonen befindet, zu erhalten. Hier sind die Ergebnisse des Gutachtens, welches voraussichtlich im April/Mai 2025 vorliegt, abzuwarten.

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