Essen – Mit einem Ratsbeschluss aus November 1995 wurde in Essen die sogenannte Stand-by-Bereitschaftspflege eingerichtet. Die besondere Form der familiären Bereitschaftspflege dient dazu, die durch den Jugendnotruf außerhalb der Arbeitszeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in Obhut genommenen Säuglinge und (Klein-)Kinder aufzunehmen. Die Belegung erfolgt somit an Werktagen zwischen 15:30 Uhr (freitags 14:30 Uhr) bis zum morgendlichen Dienstbeginn des ASD, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Sehr häufig werden die Stand-by-Stellen nachts in Anspruch genommen. Die Stand-by-Bereitschaftspflege betreut Kinder, die unmittelbar aus schwierigen familiären Konstellationen und Situationen herausgenommen werden mussten und unterschiedliche und zum Teil schwerwiegende Problematiken aufweisen.
Stand-by-Pflegestellen besonders herausfordernd
Besonders gekennzeichnet ist die Hilfe durch Stand-by-Pflegestellen durch sehr kurzfristige, ungeplante Inobhutnahmen durch den Jugendnotruf mit ungeklärtem Hintergrund, durch nächtliche Inobhutnahmen oftmals mit Polizei-, Feuerwehr- oder SEK-Einsatz, durch Herausforderungen wie Fremdsprachigkeit, körperliche, medizinische oder geistige Beeinträchtigungen der Kinder (neben der beschriebenen Akutsituation beziehungsweise Kindeswohlgefährdung), durch das häufige Erfordernis, zeitnah medizinische Untersuchungen einzuleiten, in der Nacht in einer Klinik, am Tag bei einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt (bei häufig fehlenden Informationen und Unterlagen zur Krankenversicherung) sowie durch die sofortige Zurückstellung der eigenen Bedürfnisse und der eigenen Familienmitglieder zugunsten der in Obhut genommenen Kinder. Diese Kinder werden in einer unsicheren Notsituation aufgenommen und die Stand-by-Pflegestellen schaffen Sicherheit und Versorgung. In kürzester Zeit werden die Kinder auf einen erneuten Wechsel oder die Rückführung vorbereitet. Das macht besonderes erzieherisches Handeln in unterschiedlichsten Notsituationen erforderlich.
Die im November 1995 festgelegte Vergütung von 400 DM (jetzt 205 Euro) wurde seitdem nicht verändert. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Vergütung der Stand-by-Pflegestellen ab dem 1. Januar 2024 folgendermaßen anzupassen:
- Anhebung der monatlichen Grundvergütung auf den jeweiligen Satz der „Kosten der Erziehung“ (zurzeit 318 Euro pro Monat). Die Anpassung erfolgt künftig mit jeder Pflegesatzänderung.
- Vierfacher Erziehungsbeitrag bei Belegung,
- Erstattung von Altersvorsorgebeiträgen bis zu 150 Euro monatlich gemäß § 39 SGB VIII,
- Erstattung von Fahrtkosten in Höhe der jeweils geltenden Kilometerpauschale, falls bei Aufnahme und Weitervermittlung die Stand-by-Pflegeperson den Transport der Kinder übernimmt,
- Beibehalt der Telefonkostenpauschale in Höhe von 10 Euro pro Monat