i-Kfz bei der Stadt Essen: Änderungen in Kraft getreten

Am Freitag, 1. September 2023, tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft – und damit Stufe 4 des Projekts "i-Kfz" des Bundesverkehrsministeriums, dessen Umsetzung bereits seit einigen Jahren läuft.

Essen – Ziel dieser Digitalisierungsmaßnahme ist es, die Fahrzeugzulassung für die Bürger:innen, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung einfacher und effizienter zu gestalten.

Neu ab dem 1. September ist, dass Fahrzeuge sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen können. Bürger:innen müssen nicht mehr warten, bis die notwendigen Dokumente und Plaketten per Post eintreffen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige Zulassungsbescheid, welcher in der Anwendung generiert wird.

Weiterhin können nun auch Unternehmen und andere juristische Personen rund um die Uhr Anträge zur An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen online bei der Zulassungsbehörde der Stadt Essen stellen. Seit April dieses Jahres stand der Service nur den Essener Bürger:innen zur Verfügung.

Außerdem hat die Zulassungsbehörde Essen ab Freitag alle Vorbereitungen abgeschlossen, um die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entwickelte Großkundenschnittstelle (GKS) bedienen zu können. Die Schnittstelle kann von registrierten Kunden genutzt werden, welche jährlich mehr als 500 Fahrzeugzulassungen durchführen, zum Beispiel Autohäuser, Flottenbetreiber und Zulassungsdienstleister, die eine Vielzahl von Zulassungsanträgen im Jahr zu stellen haben.

Die Bürger*innen sowie die Unternehmen können mittels der internetbasierten Fahrzeugzulassung ihre Fahrzeuge online an-, ab- und ummelden. Dies spart den Weg zur Zulassungsbehörde und etwaige Wartezeiten vor Ort. Bürger:innen benötigen für viele der Online-Dienste weiterhin unter anderem ein Ausweisdokument mit aktiver Online-Ausweisfunktion der*des Fahrzeughalterin*Fahrzeughalters.

Darüber hinaus profitieren Bürger:innen sowie Unternehmen von diesem Service, da die Kosten der Online-Dienste der Zulassungsbehörde im Vergleich zur Inanspruchnahme vor Ort abgesenkt werden. So fallen beispielsweise für die internetbasierte Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs Gebühren in Höhe von 12,80 Euro (zuzüglich der Versandgebühren) an, während die Kosten einer Zulassung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache auf 30 Euro (vormals 27,60 Euro) erhöht werden.

Die einzelnen Online-Dienste der Zulassungsbehörde Essen sind im Serviceportal unter www.essen.de/zulassung zu finden. Interessierte finden dort eine Übersicht aller Dienstleistungen der Zulassungsbehörde sowie die jeweiligen Voraussetzungen. Mit den neuen Angeboten werden viele Dienstleistungen der Zulassungsbehörde einfacher, bequemer und effizienter. Die Nutzung der Online-Dienste kann zudem unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde erfolgen.

Aufgrund der zum 1. September zu implementierenden Änderungen, die umfassende Abstimmungen zwischen dem Verfahrensanbieter, dem KBA, dem Portalanbieter und den Zulassungsbehörden in ganz Deutschland bedürfen, kann es gerade in der Einführungsphase zu unvorhersehbaren aber temporären technischen Einschränkungen kommen. Die Zulassungsbehörde Essen wird die Essener:innen dementsprechend informieren.

xity.de
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