Essen – Die Grundlage für die Durchführung hat der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung in seiner Sitzung empfohlen. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Stadt Essen voraussichtlich in seiner Sitzung im Juli.
Die folgenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stattfinden:
- 6. September
Borbeck: 43. Borbecker Marktfest - 13. September
Kupferdreh: 42. Sonnenblumenfest
Kettwig: 30. Brunnenfest - 20. September
Altenessen: Stadtteilfest mit Herbstkirmes - 25. Oktober
Innenstadt: Eröffnung der Essener Lichtwochen
Kettwig: 19. Kürbisfest - 8. November
Steele: Eröffnung 50. Steeler Weihnachtsmarkt - 29. November
Werden: 44. Werdener Weihnachtsmarkt
Steele: 50. Steeler Weihnachtsmarkt
Altenessen: 14. Adventsmarkt
Borbeck: Einschalten der 76. Borbecker Lichtwochen
Kupferdreh: 5. Kupferdreher Adventszauber - 13. Dezember
Innenstadt: 54. Internationaler Weihnachtsmarkt
Rüttenscheid: 23. Wintermarkt
Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW)
Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16. November 2006 in der Fassung, die am 30. März 2018 in Kraft getretenen ist. Sämtliche Terminvorschläge für 2026 müssen dessen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden. Zudem dürfen im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden.




