Essen – Überprüft wurde vorrangig die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Stahlstraße. Die Kontrolle diente der Überwachung des Prostitutionsgewerbes, insbesondere der Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes zur Anmeldepflicht der Prostituierten. Zusätzlich zu diesen Vorgaben wurden unter anderem auch das Nichtraucherschutzgesetz, der Alkoholausschank und ausländerrechtliche Bestimmungen überprüft.
Kontrolliert wurden zehn in der Stahlstraße ansässige Betriebe. Angetroffen wurden 48 Prostituierte, bei einer fehlte die Anmeldebescheinigung gemäß Prostituiertenschutzgesetz. Ein Betrieb musste zeitweise aufgrund des fehlenden Aufsichtspersonals versiegelt werden. Aktuell läuft die Prüfung zur Einleitung von Ordungswidrigkeitsverfahren gegen zwei Betriebe, da für das eingesetzte Aufsichtspersonal keine Überprüfung der Zuverlässigkeit vorlag. In einem Gebäude wurden Betäubungsmittel aufgefunden. Es wurde eine Person mit aktivem Haftbefehl angetroffen, der vor Ort bezahlt wurde.
Zum Hintergrund
Seit 1. Juli 2017 verpflichtet der Gesetzgeber Sexarbeiterinnen durch das Prostituiertenschutzgesetz, sich zum einen bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Kommunen anzumelden und darüber hinaus, Beratungen durch das Gesundheitsamt wahrzunehmen. Dafür erhalten sie ein amtliches Dokument, das mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Ziel der Gesetzgebung ist es, Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Prostitution in der Illegalität zu verhindern.