Essen: Neue Mietobergrenzen für Sozialleistungsberechtigte

Die Stadt Essen passt die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des JobCenters Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen seit dem 1. September 2024 neu an.

Essen – Die Anpassung erfolgt aufgrund des kürzlich veröffentlichten, aktuellen qualifizierten Mietspiegels 2024 für das Essener Stadtgebiet. Zuletzt waren die Mietobergrenzen zum 1. April 2024 aufgrund des Betriebskostenspiegels angepasst worden.

Die Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete einschließlich der kalten Betriebskosten) für Leistungsberechtigte des JobCenters Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen betragen demnach für:

  • eine Person
    ab 1. September 2024: 471,50 Euro (bisher: 436 Euro)
  • zwei Personen
    ab 1. September 2024: 613 Euro (bisher: 549,25 Euro)
  • drei Personen
    ab 1. September 2024: 754,50 Euro (bisher: 681,60 Euro)
  • vier Personen
    ab 1. September 2024: 896 Euro (bisher: 821,75 Euro)
  • fünf Personen
    ab 1. September 2024: 1.037 Euro (bisher: 973,50 Euro)
  • sechs Personen
    ab 1. September 2024: 1.131,50 Euro (bisher: 1.069,20 Euro)
  • sieben Personen
    ab 1. September 2024: 1.225,50 Euro (bisher: 1.158,30 Euro)
  • acht Personen
    ab 1. September 2024: 1.320 Euro (bisher: 1.229,20 Euro)
  • neun Personen
    ab 1. September 2024: 1.414,50 Euro (bisher: 1.267,50 Euro)
  • zehn Personen
    ab 1. September 2024 1.508,50 Euro (bisher: 1.352 Euro)

Der angemessene Unterkunftskostenbedarf erhöht sich für jede weitere Person um 94 Euro. Innerhalb der Mietobergrenzen können leistungsberechtigte Bürger*innen ihren individuellen Wohnbedarf nach Größe der Wohnung, Wohnlage und Ausstattung eigenverantwortlich festlegen. Die gegebenenfalls notwendig werdende Anpassung der Leistungen erfolgt von Amtswegen zum 1. September 2024.

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