Essen – Grundsätzlich wird an der Bewirtschaftung der öffentlichen Parkmöglichkeiten am Parkplatz Regattaturm und der Freiherr-vom-Stein-Straße festgehalten. Die Erhebung der Gebühren soll jedoch in der Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres stattfinden. An den anderen Tagen des Jahres werden Parkplätze nicht bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung soll täglich von 10 Uhr bis 17 Uhr erfolgen. Es wird weiter die Möglichkeit geben, die zusätzliche Option eines Tagestickets bis zum Ende der Bewirtschaftung eines Tages nutzen zu können.
In dem genannten Zeitraum gelten damit gemäß der im vergangenen Jahr beschlossenen neuen Gebührenordnungen für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für die Parkzone 4 (siehe rechts) folgende Parktarife:
- 1-15 Minuten: 0 Euro
- 16-30 Minuten: 0,40 Euro
- 31-45 Minuten: 0,50 Euro
- 46-60 Minuten: 0,60 Euro
- 61-120 Minuten: 0,60 Euro je angefangene 15 Minuten
- Tagesticket: 5 Euro
Mit der Begrenzung auf die Frühlings- und Sommermonate soll einer Überlastung der Parkstände entgegengewirkt werden. In den Herbst- und Wintermonaten sind die Parkstände deutlich weniger frequentiert.
Weiteres Vorgehen: Umsetzung erst nach Entscheidung im Rat
Die beschriebenen Pläne wurden heute im Rat der Stadt eingebracht. Die Beratung in den politischen Gremien folgt. Der Rat wird hierüber voraussichtlich im Juni entscheiden. Erst im Anschluss an einen möglichen Beschluss des Rates erfolgt die Umsetzung und die Einrichtung zur Gebührenerhebung. Bis dahin bleibt das Parken vor Ort ohne Bewirtschaftung.
Dialog mit den ansässigen Vereinen
Bei den Ausarbeitungen der Pläne wurde der Dialog mit den ansässigen Breiten- und Leistungssportvereinen kontinuierlich geführt. Da mehrere Vereine am nördlichen Seeufer über keine oder nicht ausreichende Stellplätze auf eigenen Flächen verfügen, sollen folgende Punkte bei der weiteren Ausarbeitung beachtet werden:
- Der Schotterparkplatz nördlich der Freiherr-vom-Stein-Straße wird Vereinen, die über keine eigenen Stellplätze auf ihrem Grund verfügen, zum kostenfreien Parken zur Verfügung gestellt. Die konkrete Ausgestaltung ist noch festzulegen. Der Schotterparkplatz ist hierfür als öffentliche Verkehrsfläche in Abstimmung mit der Bezirksfläche zu entwidmen.
- Die Erstellung zusätzlicher Stellplätze im Bereich des Regattahauses soll ergänzend geprüft werden.
- Ein Teil der zukünftigen Fläche hinter der neuen Tribünenanlage soll als Stellplatzfläche für den Leistungssport zur Verfügung gestellt werden.
- Solange diese neuen Stellplätze nicht errichtet sind, werden am Parkplatz Regattaturm rund 50 Parkstände im östlichen Bereich von der Bewirtschaftung gemäß den Regeln der Parkzone 4 ausgenommen und in der Zeit von 10 Uhr bis 17 Uhr mit Parkscheibe bei einer Höchstparkdauer von vier Stunden bewirtschaftet.