Essen – Erhöhung der Vergütung von Stand-by-Pflegestellen

Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, die Vergütung der Stand-by-Pflegestellen des Jugendamtes ab dem 1. Januar 2024 anzuheben.

Essen – Mit der Anpassung wird dann wird zum Beispiel die monatliche Grundvergütung auf den jeweiligen Satz der „Kosten der Erziehung“ (zurzeit 318 Euro pro Monat) angehoben und es gibt neue Regelungen zur Erstattung von Altersvorsorgebeiträgen und Fahrtkosten.

Die Stand-by-Bereitschaftspflege wurde in Essen im November 1995 mit einem Ratsbeschluss eingerichtet. Diese Form der familiären Bereitschaftspflege dient dazu, Säuglinge und (Klein-)Kinder aufzunehmen, die durch den Jugendnotruf außerhalb der Arbeitszeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in Obhut genommenen wurden. Die Belegung erfolgt an Werktagen zwischen 15:30 Uhr (freitags 14:30 Uhr) bis zum morgendlichen Dienstbeginn des ASD, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Zudem werden die Stand-by-Stellen sehr häufig nachts in Anspruch genommen.

Jugendamt sucht dringend Pflegeeltern

Der Pflegekinderdienst im Jugendamt sucht für jedes Kind eine Familie, die zu ihm passt. Die Stadt Essen sucht dringend Pflegeeltern (Familien, Paare, Einzelpersonen) für Kinder, deren leibliche Eltern vorübergehend, langfristig oder auch dauerhaft ausfallen – für Kinder, die einen Ort benötigen, an dem sie Ruhe, Zuneigung und Sicherheit finden. Rückfragen beantwortet Ute Arens, Fachgruppenleitung des Pflegekinderdienst telefonisch unter 0201 88-51307 oder per E-Mail an u.arens@jugendamt.essen.de. Weitere Informationen sind auf www.essen.de/pflegeeltern verfügbar.

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