Essen – „Wir arbeiten mit Hochdruck mit dem zuständigen externen IT-Anbieter an der Behebung des Problems“, erklärt Stefanie Kutschker, beim Jugendamt zuständig für Öffentlichkeitsarbeit. „Die Abbuchung der ausstehenden Beträge erfolgt nach Behebung des Problems. Wir bitten um Verständnis.“
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und die Betreuung in der Kindertagespflegestelle erhebt die Stadt Essen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe monatlich einen öffentlich-rechtlichen Beitrag. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern. Weitere Informationen zu Elternbeiträgen zur Kinderbetreuung sind auf www.essen.de zu finden.