Essen beschließt Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026

Der Rat der Stadt Essen hat am Mittwoch, 27. November 2024, die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 beschlossen.

Essen – Trotz schwieriger Rahmenbedingungen ist der Ergebnisplan in allen Planungsjahren ausgeglichen und weist für die beiden folgende Jahre diese Jahresüberschüsse aus:

  • 2025: 2,3 Millionen Euro
  • 2026 : 2 Millionen Euro

Der Ergebnisplan sieht Gesamterträge im Jahr 2025 von 4,064 Milliarden Euro und im Jahr 2026 von 4,098 Milliarden Euro vor. Diesen stehen Gesamtaufwendungen von 4,062 Milliarden Euro in 2025 bzw. 4,096 Milliarden Euro in 2026 gegenüber.

Bei den Erträgen entfallen mit über 1,2 Milliarden Euro rund 30 Prozent auf Steuern und Abgaben. Die wichtigste und aufkommensstärkste Steuerart im städtischen Haushalt ist die Gewerbesteuer. Im Haushaltsjahr 2025 wird mit einem Gewerbesteueraufkommen von 580,3 Millionen Euro und im Jahr 2026 von 604,4 Millionen Euro geplant. Neben der Gewerbesteuer sind mit 422,6 Millionen Euro im Jahr 2025 und 438 Millionen Euro im Jahr 2026 die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer wesentliche Steuerertragspositionen.

Auf Vergnügungs- und Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer entfallen 19,8 Millionen Euro in 2025 und 23,3 Millionen Euro in 2026. Die ab 1. Juli 2025 neu eingeführte Beherbergungssteuer ist darin mit 3,5 Millionen Euro bzw. im Jahr 2026 mit 7 Millionen Euro enthalten. Neben der Gewerbesteuer besteht die zweite kommunale Finanzierungssäule aus Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (Gemeindefinanzierungsgesetz NRW). In 2025 erwartet Essen Schlüsselzuweisungen von rund 739,1 Millionen Euro.

Bei den Ausgaben bilden die Transferaufwendungen mit 2,3 Milliarden Euro in 2025 und 2,36 Milliarden Euro in 2026 rund 57 Prozent der Gesamtaufwendungen des städtischen Haushalts. Die wesentlichen Transferaufwendungen entfallen auf zwei Schwerpunkte: „Soziale Leistungen“ und „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“.

Die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sind weiterhin von außergewöhnlich hohen Investitionsauszahlungen gekennzeichnet. In 2025 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 781,3 Millionen Euro und in 2026 in Höhe von 735,3 Millionen Euro geplant, bis 2029 insgesamt knapp 2,9 Milliarden Euro vor. Der größte Anteil entfällt auf die Schulinfrastruktur inklusive der Schulsporthallen, in die Straßeninfrastruktur oder auch in Feuerwehr und Rettungsdienst.

Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, ist erstmalig ein sogenannter globaler Minderaufwand in allen Haushaltsjahren eingeplant worden. Hierbei handelt es sich um eine vorweggenommene Kürzung von Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung, die bei der Bewirtschaftung des Haushalts von der Verwaltung konkretisiert und umgesetzt werden muss. Der Gesetzgeber hat dieses Instrument in Höhe von maximal 2 Prozent der ordentlichen Aufwendungen vorgesehen, um einen Haushaltsausgleich zu ermöglichen. IIn den kommenden Haushaltsjahren ist der globale Minderaufwand in folgender Höhe veranschlagt: 2025: 10 Millionen Euro; 2026: 37,7 Millionen Euro.

Zur Finanzierung der Investitionen im Haushaltsjahr 2025 sind Investitionskredite in Höhe von 586,9 Millionen Euro und in 2026 von 518,7 Millionen Euro eingeplant. Für Investitions- und Liquiditätskredite sind Zinsaufwendungen von 74,4 Millionen Euro in 2025 und 93,3 Millionen Euro in 2026 vorgesehen.

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