Essen – Die nicht endgültig geregelten Bedingungen des Deutschlandticket und die sich wandelnden Rahmenbedingungen der ÖPNV-Strukturen machen dabei deutlich, dass in diesen unklaren Zeiten eine Zusammenarbeit jenseits von gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen sinnvoll ist. Die vier Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr schaffen mit „Auftakt Ruhr“ die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit, die mit der Kooperation der beiden Verkehrsgesellschaften BOGESTRA und Ruhrbahn für die Menschen in der Region zu einer Mobilität aus einem Guss führen soll.
Mit dem 11 – Punkte Papier der Kooperation Metropole Ruhr aus Mai 2020 sind dabei wesentliche Leitsätze für das Ruhrgebiet formuliert worden. Ergänzend hierzu soll mit „Auftakt Ruhr“ ein neuer Weg eingeschlagen werden, der eine gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit möglich macht. Grundlage dafür ist eine abgestimmte Kooperationsvereinbarung der Oberbürgermeisterin und Oberbürgermeister der vier Städte. Die Vereinbarung sieht ganz konkret eine Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen vor, wie zum Beispiel bei der gemeinsamen Kundenorientierung, der Personalgewinnung und dem Einkauf von branchenspezifischen Produkten. Es sollen Prozesse und Strukturen vereinheitlicht und die technische Standardisierung vorangetrieben werden, um effizienter zu agieren und Kostenstrukturen zu optimieren. Auch gemeinsame Programme zur Ausbildung und Personalentwicklung sollen implementiert werden.
Durch die Bündelung von Expertise, Know-how und Kapazitäten könnten die beteiligten Unternehmen so eine stärkere Stimme bekommen und dadurch auch der Zugang zu Fördermitteln auf Bundes- und Landesebene verbessert werden.
Die beabsichtigten Maßnahmen sollen nun städteübergreifend umgesetzt und erprobt werden. Durch die Kooperation wird außerdem erwartet, dass sich weitere Synergien ergeben. Die Bündelung von Infrastrukturaufgaben könnte beispielsweise zur Bildung von Spezialisten-Pools führen, die flexibel und prioritätsabhängig städteübergreifend eingesetzt werden könnten. Die gemeinsame Nutzung von Betriebseinrichtungen und die Schaffung von Kompetenzcentren sowie die Koordination des Fahrzeugeinsatzes könnten ebenfalls vorteilhaft sein. Das nun vorliegende Kooperationsmodell soll darüber hinaus auch für die Integration weiterer Partner*innen offen sein.
Die Räte der vier Städte werden Anfang 2024, in der jeweils ersten Sitzung im kommenden Jahr, über die Kooperationsvereinbarung beraten und entscheiden.